Re: Freispruch, Strafbefehl und die Kunst des Gesicht wahrens.
- From: Detlef Bosau <detlef.bosau@xxxxxx>
- Date: Tue, 27 Jun 2006 20:08:06 +0200
Hans-Juergen Lukaschik wrote:
Von welcher Mail faselst du immer? Hast du immer noch nicht
begriffen, dass es sich um ein Posting handelte?
In dem Text, den Du veröffentlichst, steht wortwörtlich:
Ihnen wird Folgendes zur Last gelegt:
Um 11.12 Uhr übersandten Sie mit Ihrem PC aus Ihrer Wohnung in Gütersloh dem Zeugen P., der in Brechen wohnhaft ist, eine E-Mail, worin es u. a. hieß:
Da steht nichts von Posting.
Das viele Staatsanwälte und Richter den Unterschied nicht
kennen, ist traurig, aber noch hinnehmbar.
Du bist in der Beweislast. Im Strafbefehl steht: Mail. Punkt.
Und die Polizei kennt den Unterschied zwischen einer Mail und einem Posting sehr gut. Wenn also die Staatsanwaltschaft etwas falsches geschrieben hätte, hättest Du da ja mal anmerken können.
Das Herr "Ich weiß alles besser" den Unterschied nicht erkennen
will, ist aber mehr als bedenklich. Man könnte meinen, er sei
merkbefreit.
Kannst Du mir mal ansatzweise erklären, _woran_ ich das feststellen sollte?
Ich bin über den Maileingang anderer Leute nicht unterrichtet.
Im Strafbefehl steht: "Mail". Punkt. Wenn die Staatsanwaltschaft dort Deiner Ansicht nach etwas falsches geschrieben haben sollte, kläre das mit der Staatsanwaltschaft.
Ansonsten überlasse ich es Dir, mal zu erklären, woran ich nun sehen soll, daß es sich um ein Posting handele.
Wir warten.
Hättest Du Dich beim Mailempfänger
Ein Posting hat keinen Mail-Empfänger.
Dein gebetsmühlenartiges Wiederholen ändert nichts an der Tatsache, daß es im Strafbefehl um eine Mail ging, wie man beispielsweise im Strafbefehl nachlesen kann, z.B. hier:
http://www.brondholz.de/panit2
Das ist der Sachverhalt, wie er amtlich festgestelltwurde.
Wenn Du Dir da etwas anderes zimmerst, ist mir das egal.
Nun, ein Staatsanwalt ist von der Ausbildung her jemand, der die Befähigung zum Richteramt besitzt und der bietet auch nicht leichtfertig sinnlose Strafbefehle an.
Stimmt. Darum gehe ich davon aus, dass Strafbefehle von
irgendwelchen Wimis, äh Hiwis bearbeitet werden, die irgendwann
mal irgendetwas anderes machen wollen. Wenn sie nicht vorher
abgebügelt werden.
Und wenn den Strafbefehl die Putzfrau schreibt, ist Dir das egal.
Entscheidend ist, daß ein Staatsanwalt den Kopf dafür hinhält, und der hat das inhatlich sauber geprüft. Davon kannst Du ausgehen.
Diese Aussage ist offensichtlich richtig? Bosau, du merkst
wirklich nichts mehr.
Was soll ich denn merken?
Du sitzt da und pöbelst, wie üblich, und quatscht hier was von Posting und Mail und was weiß ich.
Ich habe Dir oben Deine eigene Seite angegeben, da steht der Sachverhalt, Punkt.
Wenn Du nicht weißt, worüber Du redest, solltest Du das mal lesen.
Wenn Du Deine eigenen Webseiten nicht gelesen hast, dann tut mir das leid. Ich kann es nicht ändern.
Rest ungelesen gelöscht.
Dsa kann ja wohl nicht wahr sein, was Du Dir hier leistest.
--
Detlef Bosau
Galileistrasse 30
70565 Stuttgart
Mail: detlef.bosau@xxxxxx
Web: http://www.detlef-bosau.de
Mobile: +49 172 681 9937
.
- Follow-Ups:
- Re: Freispruch, Strafbefehl und die Kunst des Gesicht wahrens.
- From: Andreas Lange
- Re: Freispruch, Strafbefehl und die Kunst des Gesicht wahrens.
- References:
- Schicksal von Dan Brown
- From: Wadim
- Re: Schicksal von Dan Brown
- From: Bernd Nawothnig
- Re: Schicksal von Dan Brown
- From: Detlef Bosau
- Re: Schicksal von Dan Brown
- From: Horst Nietowski
- Re: Schicksal von Dan Brown
- From: Detlef Bosau
- Re: Schicksal von Dan Brown
- From: Horst Nietowski
- Re: Schicksal von Dan Brown
- From: Detlef Bosau
- Re: Schicksal von Dan Brown
- From: Detlef Bosau
- Re: Schicksal von Dan Brown
- From: Detlef Bosau
- Freispruch, Strafbefehl und die Kunst des Gesicht wahrens.
- From: Detlef Bosau
- Schicksal von Dan Brown
- Prev by Date: Re: Wahrheits-Urteil
- Next by Date: Re: Wahrheits-Urteil
- Previous by thread: Re: Freispruch, Strafbefehl und die Kunst des Gesicht wahrens.
- Next by thread: Re: Freispruch, Strafbefehl und die Kunst des Gesicht wahrens.
- Index(es):
Relevant Pages
|