Re: Freispruch, Strafbefehl und die Kunst des Gesicht wahrens.
- From: "Andreas Lange" <news@xxxxxxxxxxxxxxxxxx>
- Date: Tue, 27 Jun 2006 20:51:42 +0200
Moin,
Detlef Bosau wrote:
Ihnen wird Folgendes zur Last gelegt:
Um 11.12 Uhr übersandten Sie mit Ihrem PC aus Ihrer Wohnung in
Gütersloh dem Zeugen P., der in Brechen wohnhaft ist, eine E-Mail,
worin es u. a. hieß:
Da steht nichts von Posting.
Das viele Staatsanwälte und Richter den Unterschied nicht
kennen, ist traurig, aber noch hinnehmbar.
Du bist in der Beweislast. Im Strafbefehl steht: Mail. Punkt.
Nix Punkt zu dem Zeitpunkt war das Thema Internet, e-mail,
Newsgroups bei Polizei, Gerichten und Staatsanwälten noch
ein weißer Fleck auf der Landkarte, bei einigen ist es das noch
heute
Und die Polizei kennt den Unterschied zwischen einer Mail und einem
Posting sehr gut. Wenn also die Staatsanwaltschaft etwas falsches
geschrieben hätte, hättest Du da ja mal anmerken können.
Heute ja damals nicht.
Im Strafbefehl steht: "Mail". Punkt. Wenn die Staatsanwaltschaft
dort
Deiner Ansicht nach etwas falsches geschrieben haben sollte, kläre
das
mit der Staatsanwaltschaft.
Das ist ja auch vor Gericht geklärt worden, aber in Berlin und nicht
in Bosaustan.
Ansonsten überlasse ich es Dir, mal zu erklären, woran ich nun sehen
soll, daß es sich um ein Posting handele.
Wir warten.
DU wartest, was aber nicht zwingend bedeutet das andere dumm sind.
Und wenn den Strafbefehl die Putzfrau schreibt, ist Dir das egal.
Entscheidend ist, daß ein Staatsanwalt den Kopf dafür hinhält, und
der
hat das inhatlich sauber geprüft. Davon kannst Du ausgehen.
Da habe ich hier andere Unterlagen, die schon zu Lachkrämpfen
geführt haben, und NEIN die bekommst Du nicht im Scan oder
sonstwie
Diese Aussage ist offensichtlich richtig? Bosau, du merkst
wirklich nichts mehr.
Was soll ich denn merken?
Das Du einfach nichts begreifst.
Bei Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen kann es
durchaus auch heute noch vorkommen, das man den Unterschied
zwischen e-mail und Posting nicht kennt, bzw. das der zuständige
Rechstpfleger diesen nicht kennt, der unterschreibt nämlich dann
im Auftrag.
Du sitzt da und pöbelst, wie üblich, und quatscht hier was von
Posting
und Mail und was weiß ich.
Pöbeleien lese ich nur von Dir.
Ich habe Dir oben Deine eigene Seite angegeben, da steht der
Sachverhalt, Punkt.
Ja und an dem Sachverhalt ist nichts zweideutig, der Tatvorwurf
entbehrte jeglicher Grundlage, somit soll man also einen Strafbefehl
zahlen, der haltlos ist, das mag in Bosaustan so sein, im RL muss
man sogar Widerspruch einlegen. Ergebnis Freispruch weil eine
Tat 1. nicht stattgefunden hat, 2. alleine aus physikalischen Gründen
nicht möglich war.
Du solltest Dir mal Deinen Realitätssinn justieren lassen.
Wenn Du nicht weißt, worüber Du redest, solltest Du das mal lesen.
Dsa kann ja wohl nicht wahr sein, was Du Dir hier leistest.
Schonmal vom Glashaus gehört?
..-.-.
.
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