Re: Die Vertrauensfrage ...



Ingrid Polický schrieb:
"Wilhelm Oette" <wiloette@xxxxxxxxxxx> schrieb
Ingrid Polický schrieb:

Zurück bleibe ich, das Volk, und frage mich nicht erst seit heute,
ob das alles im Sinne der Gründungsväter dieser Demokratie
und damit  r e c h t e n s  sein kann,

Im Sinne der Gründungsväter scheint es insofern zu sein, als sie die
Möglichkeit gegenseitiger Blockade nicht bedacht haben

Aber  d a s  ist das kleinere Übel! Größer war das der zahl-
reichen Regierungswechsel während der Weimarer Republik.
Und am Ende wurd's gar fürchterlich!

Ich weiß. Es ist wie mit der Unauflöslichkeit der Ehe. Wenn's nicht mehr geht, dann hilft eben nichts. Insofern ist es unklug, der menschlichen Schwäche mit Absolutem beikommen zu wollen. Es kommt der Todesstrafe gleich, indem das Objekt faktisch für die Gemeinschaft tot erklärt ist, nachdem es die Sünde begangen hat.


Wo doch die Kirche und das Grundgesetz in allen anderen Dingen mit Vergebung recht freizügig ist.

[...]

Sicher, alle Parteien wollen Neuwahlen, und auch in der Bevölke-
rung scheint man sie zu befürworten. Die Frage ist nur, ob sie ...
zwar politisch notwendig ... auch juristisch, also verfassungsrecht-
lich vertretbar sind.

Das erscheint mir zweitrangig.

Mir nicht!
Unser GG darf nicht dem Zwang politischer Verfügbarkeit
unterworfen bzw. darauf zurechtgebogen werden!

Da Land aber soll wegen einer juristisch nicht bis zu Ende gedachten Klausel politisch weiter darben?


Schäuble hat gestern Abend bei Frau Christiansen m.E. recht vernünftig erklärt: Wenn drei Instanzen, Bundestag, Rundesrat und Bundespräsident die Notwendigkeit von Neuwahlen bejahen, dann ist dem Gesetzt Genüge getan. Dafür sind diese Institutionen schließlich da! Und wenn zusätzlich noch der eigentliche Souverain, die Wähler dem mit überzeugender Mehrheit zustimmen, was durch vielfach erwiesene Treffsicherheit heutiger Umfragemethoden als gesichert gelten kann, dann wird das, was Bedenkenträger noch einwenden wollen, zum Geschwätz.

Wobei die Frage offen bleibt, ob sich das Verfassungsgericht überhaupt zur Klärung dieser Frage für zuständig erklären wird, da vom Grundgesetz die genanten Institutionen als alleinige Herrscher des Verfahrens benannt sind und speziell dem Bundespräsidenten größtmöglicher Ermessensspielraum eingeräumt ist. Den zu beschneiden sich das Gericht nicht anmaßen darf. Denn das Gericht schöpft nicht Recht, sondern legt das Gesetz aus.

Weil der Schaden aus Verweigerung mit
Sicherheit weit größer würde, als ein Rechtsbruch verursachen kann.

Eben nicht.
Käme Schröder durch, wären für den Missbrauch des Art. 68
künftig Tür und Tor geöffnet! Die Auflösung des Bundestages
wäre dann der Beliebigkeit eines Kanzlers bzw. einer Kanzlerin
unterworfen.

Eben nicht. Weil das Verfassungsgericht das gleichartige Verfahren von Helmut Kohl in 1982 ausdrücklich als rechtmäßig anerkannt hat.


Insofern sind die angekündigten Verfassungsbeschwerden einzig
Prinzipienreiterei

Na und wenn schon!
Kanzler Schröders Egotrip darf nicht zum gängigen Weg werden.

Es ist zwar Ego - aber nicht nur. Es geht schließlich um den Fortbestand der ältesten deutschen Volkspartei, der SPD. Parteien sind das Fundament funktionierender Demokratie. Es kann uns nicht gleichgültig sein, wenn eine der beiden Volksparteien durch einen wilden Haufen durchgeklnallter Links- und Rechtsextremer im Verein mit der gewendeten SED deren Platz einnehmen will.


Wobei auffällt, daß die bisher die Union wegen Ablehung der PDS kritisierende SPD nun plötzlich die als den wahren Feind ausmachen will.

und nicht von dem Bemühen durchdrungen, der
Demokratie und dem Wohle des Landes zu dienen.

D a s  klingt zwar edel und erhaben ... erscheint mir aber
sich in nichts von Schröders populistischen Akzenten zu
unterscheiden. Denn der Kanzler denkt in diesen Tagen
wohl zuerst mal nur an eines: nämlich an sich! Und dann
kommt lange nichts!

Würde er das, hätte er in gleicher Weise auf die Kanzlerschaft verzichtet, wie er den Parteivorsitz abgegeben hat. Sich noch den Wahlkampf als unglaubwürdig gewordener Kandidat anzutun, das hätte er nicht nötig. Denn er weiß viel zu gut, daß er nach verlorener Entscheidung um keinen Deut besser dastehen wird, als nach einem Rücktritt. Die SPD aber hat mit Schroeder eine bessere Chance als ohne ihn.


Wenn man sich den Beschwerdeführer Schulz von den Grünen anschaut, seine
Argumente wägt und seine Herkunft betrachtet, wird dies sicher sehr
deutlich.

Mögen die Grünen sein, wie sie wollen! Ich kann Schulz durchaus
verstehen. Schröders Manipulation muss ihn zutiefst in Zweifel über
diese Demokratie gestürzt haben.

Das zeugt allenfalls von Schulzes Kurzsichtigkeit. Allen Leuten bei Rot-Grün mußte doch klar sein, daß kein einziges Reformgesetz noch eine Mehrheit finden würde. Daß aber weitere Reformen unerläßlich sind hat Schroeder oft genug erklärt. Man kann nicht 7 Jahre lang die Versäumnisse der Vorgängerregierung Kohl beklagen, selbst aber nichts mehr auf die Reihe bringen. Und diesen Zustand 1 1/2 Jahre fortdauern lassen wegen vermeintlicher juristischer Blockade im Brundgesetz. Das wäre politischer Irrwitz. Und sogar der dümmse Wähler würde das allmählich merken.


Den dort  heißt es, dass der Kanzler nur dann
die Vertrauensfrage stellen darf, "wenn es politisch für ihn nicht ge-
währleistet ist, mit den im Bundestag herrschenden Kräfteverhält-
nissen weiter zu regieren". ... [...]

Muß man sich da nicht nach dem Wert von so viel Juristerei fragen?

Das Verfassungsgericht wacht über die Einhaltung des GG ... s o
wie es ist!

Um Schaden von denen zu wenden, die durch Verstöße benachteiligt wären. Denn nur aus eigener Betroffenheit läßt sich eine Klage begründen. Nicht aus Prinzipienreiterei. Allein der Bundespräsident kann das Gericht zur Klärung grundsetzlicher Fragen anrufen, ohne selbst klagen zu müssen.


Und bei allem Verständnis für die Politik als Kunst des
Machbaren: Kanzler Schröder versucht, es zu manipulieren ...
nicht für seine Partei oder das Volk, nein, zunächst mal nur für
sich selbst bzw. seinen Abgang.

Sagst du. Kannst du auch substanziell den Vorteil begründen, den er für sich persönlich daraus zieht? Nicht den von dir unterstellten ideellen seines Ansehens in den Geschichtsbüchern oder beim Blick in den Spiegel, sondern den substanziellen.


Wie unglaubwürdig! Da werden tags zuvor noch schnell x Gesetze
im Bundestag mit einer Regierungsmehrheit verabschiedet, deren er
sich am nächsten Tage nicht mehr sicher wähnt!

Jetzt enttäuschst du mich. Die verabschiedeten Gesetze waren Ausdruck der Unterwerfung von Schroeder an seine Widersacher. Nicht aber Reformgesetze zur Gesundung der staatlichen Systeme. Sie wirken eher gegenteilig. Und nicht einmal die Steuersenkung für Kapitalgesellschaften konnte Schroeder nocht realisieren, obgleich er damit gegenüber der Union im Wort stand.


Eine Regierung darf nicht nur das Genehme tun. Sie muß auch befähigt sein, das Notwendige zu realisieren. Wenn sie das nicht mehr kann, hat sie abgewirtschaftet und sollte aus dem Amt entfernt werden. Die Unauflösigkeit des Bundestages mit seinem konstruktiven Mißtrauensvotum ist speziell dazu da. Kann dies Verfahren deswegen nicht genutzt werden, weil die Regierungspartei falsch spielt, indem sie dem Kanzler das Vertrauen wahrt, nicht aber die von ihm eingebrachten Gesetze akzeptiert, so ist sie die Ursache und nicht der Kanzler.

Genau das hat Müntefering in seiner Dusseligkeit bestätigt.

Und weil er die [Reformpolitik]immer noch für richtig hält und..wie
Rudolf Steinmeyer so trefflich bemerkte ... auch noch 'weitermachen'
will, sucht er wohl nur eines zu erzwingen: Eine Volksabstimmung
zu seiner Politik.

Was ich in Übereinstimmung mit Schäuble für gurndfalsch halte. Schaut man sich nämlich das SPD-Wahlprogramm an, so signalisiert dies die völlige Abkehr von Sanierung der Finanzen. Die SPD macht nur noch auf Opposition, indem sie Wahlgeschenke offeriert, von denen sie genau weiß, dass sie die nie wird erfüllen müssen. Daß da viele drauf hereinfallen werden, versteht sich.


Und d i e ist im GG n i c h t vorgesehen!

Eben doch. Zumindest hat das Verfassungsgericht dem Kohl das nach 1982 bescheinigt, weil der trotz vorhandener eigener Mehrheit die Vertrauensfrage gestellt hatte mit dem Argument, daß er für eine glaubhafte und wirkungsvolle Durchsetzung seiner Politik ein Wählervotum antrebe. Was anderes macht Schroeder auch nicht.


Und eine Wahlniederlage der SPD und die fehlende Zustimmung
zu seiner Politik ... mit der er wohl auch durchaus rechnet ... be-
deutet für ihn : Untergang im Kampf ... aber nicht Kapitulation!
( BILD: Jetzt will er's wissen!) ... Damit ergibt sich auch die Frage,
warum Schröder nicht einfach zurücktrat.

So verschroben ist das Denken hierzulande geworden, aus dem Dummschwatz der Kommentatoren in den Medien: Eine Kapitulation resultiert aus *erzwungenem* Rücktritt oder der Abwahl. Der freiwillige Rücktritt hingegen ist eine noble Geste und das Gegenstück zu Volkes Meinung, daß die ständig an ihren Stühlen kleben.


Zumindest verlangt die Logik in eigener Argumentation diesen Unterschied.

Ich bin gespannt, ob eine Manipulation letztlich Bundespräsident
Köhler und sein Amt beschädigen wird.

Das Amt kann nicht von Köhler beschädigt werden, sondern nur von Leuten zerredet, die entgegen besserem Wissen es absichtsvoll betreiben.


--

Wilhelm
wenn jemand nicht bereit ist, zur Vertretung der eigenen Meinungen ein Risiko einzugehen, dann sind entweder diese Meinungen nichts wert oder er ist nichts wert. [Ezra Pound ]
.




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