Re: Auswirkungen eines Dachschadens in der Wohnung = Schönheitsreparatur?
- From: Thomas Hertel <thomas.hertel@xxxxxxx>
- Date: Thu, 28 Jun 2012 11:26:55 -0700 (PDT)
On 28 Jun., 19:29, Kathinka Wenz <kathi...@xxxxxx> wrote:
Wozu? Der letzte Satz im Vorpost sagt doch deutlich, dass es eigentlich egal
ist, was drin steht, Schönheitsreparaturen sind Schäden durch
bestimmungsgemäßen Gebrauch. Ich glaub nicht, dass ein Wasserschade im Dach
sowas ist.
Gruß, Kathinka
Es geht doch überhaupt nicht um Schönheitsreparaturen, sondern ganz
offensichtlich um eine Kleinreparaturklausel. Die greift natürlich
nicht, wenn die Gesamtkosten den vereinbarten Betrag überschreiten,
d.h. der Vermieter zahlt alles.
Gruß
Thomas
.
- References:
- Auswirkungen eines Dachschadens in der Wohnung = Schönheitsreparatur?
- From: Andreas Keppler
- Re: Auswirkungen eines Dachschadens in der Wohnung = Schönheitsreparatur?
- From: Winfried
- Re: Auswirkungen eines Dachschadens in der Wohnung = Schönheitsreparatur?
- From: Andreas Keppler
- Auswirkungen eines Dachschadens in der Wohnung = Schönheitsreparatur?
- Prev by Date: Re: Auswirkungen eines Dachschadens in der Wohnung = Schönheitsreparatur?
- Previous by thread: Re: Auswirkungen eines Dachschadens in der Wohnung = Schönheitsreparatur?
- Index(es):