Re: Entschädigungsanspruch gegen Baulärm verursachende Nachbarn
- From: Bernhard Muenzer <bernhard.muenzer@xxxxxxxxxxxxxx>
- Date: Wed, 8 Jun 2011 01:29:10 -0700 (PDT)
Klaus Reiser <keinem...@xxxxxxxxxxxxxx> wrote:
Am 07.06.2011 12:48, schrieb Bernhard Muenzer:
Klaus Reiser schrieb:
Leider fürchte ich für Artur, daß er auf den Kosten sitzenbleibt.. Es
gibt (finde ich) sehr ungerechtes Recht. z.B. kleines Kind zerkratzt
Auto. Eltern haften nicht. Autobesitzer bleibt auf seinem Schaden
sitzen. Warum?
Weil das Kind (so es mindestens 7 Jahre alt ist) selbst haftet.
Der Autobesitzer muss sich eventuell gedulden, bis das Kind erwachsen
ist und eigenes Einkommen hat, bis er seinen Schaden samt Zinsen
zurückbekommt.
Und unter 7 Jahren?
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/auto-beschaedigt-eltern-haften-nicht-immer-fuer-ihre-kinder-1.1103370
Nach der in diesem Artikel geschilderten Sachverhalt hat ja das Kind
das Auto nicht zerkratzt (also keine deliktische Haftung), sondern das
Auto wurde bei einem Unfall zerkratzt, an dem das Fahrradfahrende Kind
keine Schuld hatte. Bei der Konstellation hätte der Autofahrer auch
gegen einen erwachsenen Radler keinen Schadensersatzanspruch gehabt.
Das Gericht musste dies allerdings nicht prüfen, da es schon die Frage
nach der Aufsichtspflichtverletzung negativ beantworten konnte.
Bei Deinem ursprünglichen Sachverhalt einer deliktischen Handlung
("Kind zerkratzt Auto") liegt eine Aufsichtspflichtverletzung schon
näher; da würde der Autofahrer das Geld wahrscheinlich von den Eltern
bekommen.
.
- References:
- Entschädigungsanspruch gegen Baulärm verursachende Nachbarn
- From: Artur Kawa
- Re: Entschädigungsanspruch gegen Baulärm verursachende Nachbarn
- From: Franz Daller
- Re: Entschädigungsanspruch gegen Baulärm verursachende Nachbarn
- From: Klaus Reiser
- Re: Entschädigungsanspruch gegen Baulärm verursachende Nachbarn
- From: Bernhard Muenzer
- Entschädigungsanspruch gegen Baulärm verursachende Nachbarn
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