Re: Eigenbedarfskündigung - Realitätscheck bitte



Nunja, "persönliche Umstände" ist relativ weit gefaßt und kann ja alles
mögliche heißen.

Und? Es genügt, dass Eigenbedarf vorliegt und sei es nur der Wunsch,
in den 'eigenen' Wänden wohnen zu möchten.

Der beispielhaft gerne verwendete Umstand, daß der VM
das Töchterchen in einer 5ZWG unterbringen möchte ist im weitesten Sinne
ja auch persönlich,

ebend, im weitesten Sinne.

Sondern ob tatsächlich ein Eigenbedarf vorlag? Aber wie soll das jemals
wiederlegt werden können wenn der (vermeintliche) Eigenbedarfsgrund
nicht bekannt ist?

Der Grund ist "Ich benötige die Wohnung für mich selbst". Da bedarf es
keiner weiteren Gründe oder Rechtfertigungen.

Kein Eigenbedarf liegt vor, wenn er die Wohnung dann NICHT selber
nutzt.



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