Re: Heiz- und NK Abrechnung bleibt aus - Handhabe



Hallo,

Doerr schrieb:
Hallo,
ich bewohne meine Räume nun 2,5 Jahre und habe bisher keine Heiz- und
keine Nebenkostenabrechnung gesehen. Habe den Vermieter seit 3 Monaten
mehrfach in Textform an diese Abrechnungen erinnert, er sagte zu, sich
"kümmern" zu wollen, aber es kommt nichts.

Der Vermieter ist seit der Mietrechtreform 2001 gezwungen, die Betriebskostenabrechnung bis zum 31.12. des Folgejahres zu erstellen und dem Mieter zuzustellen. Kopien der Rechnungsbelege sind zunächst nicht erforderlich, Du hast aber das Recht, diese beim Vermieter einzusehen, soweit das wegen Entfernung nicht unzumutbar ist. Du hast auch das Recht, Kopien gegen angemessene Kostenerstattung zu erhalten.

Betriebskostennachforderungen seitens des Vermieters für 2005 dürften mangels fristgerechter Abrechnung verwirkt sein, evtl. kannst Du sogar die geleisteten Vorauszahlungen wieder einklagen.

Für 2006 geht die Abrechnungsfrist mit Ablauf des Jahres 2007 zu Ende, wenn bis dahin keine Abrechnung da ist, gilt das oben Gesagte.

2007 läuft noch.

Mein Ansatz wäre nun, die Zahlung der Heiz- und NK auszusetzen, bis
diese Abrechnungen vorliegen.

Inwieweit eine Einstellung der laufenden Betriebskostenvorauszahlungen zur Aufrechnung gegenüber 2005 zulässig ist, vermag ich nicht zu sagen, da es sich eigentlich um *laufende* Kosten handelt.
Als reines Druckmittel dürfte das AFAIK nicht zulässig sein. Du solltest Dir fachkundigen Rat einholen (Anwalt/Mieterverein), ich bin selbst auch juristischer Laie und kann daher keine verbindliche Auskünfte erteilen.

Ich bitte sachkundige Leser um Kommentar, wie die Rechtsprechung in
solchen Fällen aussieht.

Dann wiederum beauftragt die Hausverwaltung immer wieder unsinnige
oder doppelte Arbeiten, offenbar werden hier Seilschaften von
Handwerkern etc bedient - und die Kosten auf die Mieter umgelegt.

Welche Kosten und welche Arbeiten? So ist keine Aussage möglich.

Vermutlich wird deswegen eine NK-Abrechnung zurück gehalten. Welche
Handhabe habe ich, um eine solche Verschwendung (im besten Falle)
einzugrenzen?

Der Betrieb eines Mehrfamilienhauses hat wirtschaftlich zu erfolgen, bzw. es ist das Gebot der Wirtschaftlichkeit einzuhalten. Gummiparagraph. Wichtiger ist, zu prüfen, ob nicht umlagefähige Kosten auf die Betriebskosten umgelegt werden. Dazu fehlt es an der Abrechnung des Vermieters, aber auch an detaillierteren Angaben Deinerseits gegenüber der Group.

Gruß

Christof

Danke für fachkundige Hinweise!
.



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