Re: "gemeinsamer" Tordurchgang
- From: Hans-Jürgen Meyer <spammermuell@xxxxxx>
- Date: Tue, 12 Jun 2007 17:04:25 +0200
Fred schrieb:
Hans-Jürgen Meyer wrote:Ein Zaun mit Beginn am Ende der Durchfahrt würde die Durchfahrt sinnlos machen. Und würde wohl auch der Grenzeinrichtung widersprechen....dann erzähl doch mal wo das der Fall sein sollte.Anfänglich hatte ich gefragt, ob ich den Durchgang in der Mitte durch eine Mauer abgrenzen darf. Deine Einwände bezügl. Grenzeinrichtung haben mich nachdenklich gestimmt und ich schrieb in meinem letzten Beitrag, daß ich damit leben könnte, auf diese Mauer zu verzichten. Ich denke also nicht, daß ich verbohrt bin.
Nur, deine anderen Ausführungen (bzgl. Zaun außerhalb des Durchganges) haben mich eben noch nicht übereugt. "Angemssener Raum" ist ein dehnbarer Begriff. Und die Annahme, von einem mittelgroßem PKW ausgehen zu müssen ist ebenso fragwürdig. Für mich istRichtig. Darum habe ich auch was von "vermuten" geschrieben. Wie da genau geurteilt werden wird, dass weis der liebe Gott und der jeweilige Richter...
eben noch nicht geklärt ob es eine Durchfahrt oder ein Durchgang ist.Das ist im Prizip für eine Grenzeinrichtung unerheblich.
Das Beispiel mit den Kohlen ist meiner Meinung sehr an den Haaren herbeigezogen. Kohlen wurden, mit Außnahme der DDR-Zeit, durch den Kohlenhändler in Säcken in den Keller getragen. In der DDR-Zeit wurden sie auf den Gehweg gekippt und von da durch das nächste Kellerfenster geschaufelt.Ähnlich erfolgte es im Westen. Das Kellerfenster lag häufig im Hof. Und die Kohlenschlepper waren grundsätzlich geneigt mit Ihrem Fuhrwerk so nah wie möglich an das Fenster oder den Kellereingang zu fahren. Schließlich mussten täglich einige Tonnen bewegt werden. Das war auch in den 70er Jahren noch so...
Für was er wirklich gedacht war ist im Prinzip völlig unerheblich. Aber wo ist denn nun der Kellerzugang? Im Hof?
Um einzuschätzen, ob der Durchgang für ein Pferdefuhrwerk gedacht war, habe ich einfach keine Erfahrung (mit Pferdefuhrwerken).
Leider sind nicht nur die Meinungen hier unterschiedlich. Auch Richter sind sich nicht unbedingt einig... :(
Und ja, ein Richter kann mir das alles genau sagen. Aber ich wollte es halt hier diskutieren.
Ne, das bekommst Du nicht. ;)
Kennst Du eigentlich "Kathinkas Law"?
Hm, kireg ich jetzt wieder eins übergebraten? Äh, nein, kenne ich nicht.
Das Gesetz lautet: "Eine Frage im Usenet stellen heißt nicht, die Antworten zu erhalten, die man hören möchte".
Hans-Jürgen
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