Re: Frage zu Fixkosten in NK-Abrechnung



On 4 Mai, 10:58, antis...@xxxxxxxxxxxx wrote:
On 4 Mai, 09:23, Michael Schirmer <natavi...@xxxxxx> wrote:

Ähm, ich kenne das so, dass - sofern kein Verteilerschlüssel
vereinbart wurde - der Vermieter einen angemessenen (Wfl. Personen,
Anteile) bestimmen kann. Zur Not durch die erste Abrechnung. Nur wenn
Zähler vorhanden sind, müssen diese genommen werden.

Was mich übrigens zu der Frage bringt, ob das ein Neubau ist? Wenn
nein, ist ja in den vorherigen Abrechnungen bereits ein Schlüssel
festgelegt.

Gruß
Micha

Ja, es ist ein Naubau mit Erstvermietung.
Daher ist auch noch kein Verteilschlüssel vorhanden.

Kleiner Exkurs: *******
Um dieNebenkostenmöglichst gering zu halten, wurde halt für Wasser
und Strom zwischen Mietern und Vermietern die Lösung über
Zwischenzähler gewählt.
Ich weiß, dass dies (theoretisch) zu Streit führen könnte, wenn einer
dem anderen mißtraut - Vorwurf: Die Zwischenzähler könnten ja
manipuliert sein.
Aber für diesen Fall gibt es im Vertrag eine Klausel, dass, wenn eine
der Parteien die Zwischenzählerlösung nicht mehr möchte, vollständig
auf Hauptzähler umgerüstet wird.
Aber so spart es halt die Grundgebühr für die einzelnen Zähler.
So viel werden die Zwischenzähler schon nicht falsch gehen, dass das
mehr als die Zählergrundgebühr ausmacht.
Genauso wurde auf Wärmemengenzähler für die Heizung komplett
verzichtet (und die Heizung wird nach Wohnfläche abgerechnet), da die
Gebühren hierfür ähnlich hoch wären, wie die Gesamtheitzkosten (dank
Erdwärmeheizung).
Ziel war es einfach, dieNebenkostengering zu halten, da haben die
Mieter etwas von und ich konnte die Wohnungen besser vermieten.
Ende Exkurs ****************

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