Re: Mietvertrag und Verdiensbescheinigung
- From: "Christian E. Naundorf" <e.naundorf@xxxxxxx>
- Date: Thu, 11 Aug 2005 11:25:53 +0200
Carsten Schaudel schrieb:
> Nun, meine Persönliche Einstellung da ist: Ja, ein potentieller VM kann
> einen Einblick in meine Solvenz bekommen wenn ich diese in seine auch
> bekomme, da ich unser beiderseitiges Interesse gleichwertige bewerte.
> Anderenfalls Miete ich halt wo anders.
Sicher geht das. Alles eine Frage von Markt und Verhandlungsmacht.
Nur ist das eine ziemlich revolutionäre Situation, dass sich
der Mieter an einem breiten Spektrum von Wohnungen mit stetig
fallenden Mieten "bedienen" kann.
Aber gut, ich denke auch immer gerne an den Kumpel zurück,
der seinem Vermieter nach Jahren Mietzeit sagte "lasse er
eine DM pro Quadratmeter nach oder ich ziehe aus" und er
tat's (der Vermieter, meine ich. - Es war übrigens eine
große Wohnungsbaugesellschaft, ehe hier wieder das
Gejammer der Einzelhausvermieter anhebt. *duck*)
--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN
"Ich denke, seit das OLG Augsburg die rückwirkende Erstattung der
Hundesteuern beschlossen hat, ist der gesellschaftliche Status der
Hundebesitzer deutlich aufgewertet worden." (Nach W. Krietsch, dsrm)
.
- References:
- Mietvertrag und Verdiensbescheinigung
- From: Heiko Gérard Koch
- Re: Mietvertrag und Verdiensbescheinigung
- From: Carsten Schaudel
- Mietvertrag und Verdiensbescheinigung
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