Gebrauchtwagenverkauf und nur Ärger!



Hallo NG!

Folgender Sachverhalt:

Verkäufer versteigert sein Auto über eBay ab 1,00 Euro und schließt die
Sachmängelhaftung aus. Das Auto hat noch ca. 10 Monate TÜV. Es steht in der
Auktion zusätzlich folgender Hinweis:

"Hier wird ein Gebrauchtwagen ab 1,00 Euro versteigert. Der Wagen wird in
dem Zustand verkauft, in dem er sich bei Auktionsende befindet. Es wird
ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen, vor Auktionsende eine
Probefahrt zu machen."

Um sich abzusichern, war der Verkäufer vor Auktionsbeginn noch bei einer
Vertragswerkstatt und hat das Auto "durchchecken" lassen, wobei Arbeiten im
Wert von ca. 600,00 Euro durchgeführt wurden. Laut Aussage der Werkstatt war
der Wagen dann mängelfrei. Die entsprechende Rechnung gibt der Verkäufer mit
dazu. Dies wird auch in der Aukrion so erwähnt.

Käufer und Verkäufer treffen sich zwecks Übergabe und machen unabhängig von
der Artikelbeschreibung einen ADAC-Formularkaufvertrag, wobei als Käufer
eine bisher unbekannte Firma eingetragen wird (lt. Käufer wäre dies aus
steuerlichen Gründen so notwendig). In diesem ADAC-Kaufvertrag wird jedoch
nicht auf die eBay-Auktion verwiesen. Der Käufer (also genaugenommen der
Vertreter der Firma) bezahlt anstandslos den Kaufpreis.

Einige Tage nach Bezahlung und Übergabe war der Käufer beim TÜV und hat den
Wagen nochmals überprüfen lassen. Der TÜV schreibt eine lange Mängelliste
und verweigert die Plakette. - Laut Käufer würde die Reparatur ca. 3.000,00
Euro kosten!

Der Käufer ist wütend und verlangt vom Verkäufer die Erstattung der
Reparaturkosten und droht bei Nichtzahlung mit einer Strafanzeige wegen
Betruges.

Der Verkäufer wusste von den angeblichen Mängeln nichts und im Kaufvertrag
ist eine Sachmängelhaftung ja auch ausgeschlossen. Zudem war der Verkäufer
ja auch vor Auktionsbeginn extra noch bei der Vertragswerkstatt und hat
alles notwendige am Wagen machen lassen.

Wie ist die Rechtslage?

Danke!

Thomas


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