Re: OWI wg. Nachtruhestörung
- From: Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@xxxxxx>
- Date: Tue, 25 Aug 2009 10:03:51 +0200
Peter Maler schrieb:
Dadurch fühlen sich die Nachbarn gestört, da die jetzt nicht mehr bei
offenem Fenster bei totenstille schlafen können.
Verständlich. Wer seine Geräte derart laut betreibt, daß sie sogar noch
auf dem Nachbargrundstück zu hören sind, noch dazu im Haus, der braucht
sich über das Einschreiten der Behörden nicht zu wundern
Abgesehen davon habe
ich festgestellt, dass ohnehin gegen die Neuzugezogenen ein Greul
seitens der Eingeborenen hier gehegt wird, da "Neue" und "Fremdlinge"
bei den Schwaben sowieso unerwünscht sind, ausser sie kommen her um
Arbeit zu erledigen, für die sich die Schwaben selbst zu fein sind.
Das hat zwar keinerlei rechtliche Bedeutung, aber: Vielfach liegen
solche Zwistigkeiten nicht allein in der Boshaftigkeit
der "Eingeborenen" begründet. Es ist durchaus auch daran zu denken, daß
die Verhaltensweisen der Neubürger sich auch ein wenig auswirken. Die
beschriebene Rücksichtslosigkeit gegen die Nachbarn mag ein Beispiel
sein
Allerdings ist es so, dass einige der Anwohner gegen die Familie eine
OWI Anzeige wg. Nachtruhestörung aufgegeben haben, auf Grund dieser
das Ordnungsamt nun ermittelt.
Sie haben nicht vorher das Gespräch gesucht? Nicht darum gebeten, den
Fernseher doch ein wenig leiser zu stellen ("Zimmerlautstärke" nennt
man das gemeinhin) oder die Fenster zu schließen?
Die Familie ist ein nicht verheiratetes Paar mit einem Kind, das die
Frau aus der Ex-Beziehung mitbrachte. Ich war schon in ihrem
Wohnzimmer und konnte feststellen, dass ein normal-laut geführtes
Gespräch im Wohnzimmer bei gekippten Fenstern, im Garten noch in 10
Metern entfernung zu den Fenstern deutlich verstanden werden kann. So
wird auch der TV zwangsläufig leicht hörbar sein. Warum das so ist,
ist mir ein Rätsel.
Möglicherweise haben manche Leute eine andere Vorstellung von "normal
laut" als der Rest der Bevölkerung.
Die Sippenhaft ist ja abgeschafft. So könnte die Frau sagen, der Mann
hat den
Fernseh so laut gestellt. Der Mann könnte sagen, die Frau habe das
getan. Oder
beide behaupten, sie seien es jeweils nicht gewesen.
Ja, das ist wirklich eine famose Idee.
Somit könnte
nicht ermittelt
werden, wer es war und die Beamten könnten höchstens anordnen, dass er
leiser
gestellt wird und hätten mit einer Anzeige keinen Erfolg.
Sehe ich das richtig?
Das kann passieren, wird den Beamten aber herzlich egal sein. Sie nehmen
dann einfach den Fernseher mit
Oder wie ist das bei dem typischen Grund "Partylärm". Wer kriegt da
die Anzeige
wegen Nachtruhestörung? Hauseigentümer oder Gäste oder alle?
Der Wohnungsbesitzer/Veranstalter kriegt die Anzeige, die Gäste einen
Platzverweis, letzteres natürlich nur dann, wenn die Bitte um etwas
weniger Lärm erfolglos war
MfG
Rupert
.
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