Re: Zahlung und RA-Forderung überschneiden sich



Oliver Rothe <orothe@xxxxxx> schrieb:

Das erste war ein einfaches Versehen, das man problemlos _vor_ der
Ausführung der Bestellung hätte auffangen können, schließlich haben
Kontonummern genau für diesen Zweck Prüfziffern.

1. Nicht alle Kontonummern haben Prüfziffern.

2. Daß man das gekonnt hätte, ist egal, weil es nicht zur im Verkehr
erforderlichen Sorgfalt gehört, das auch zu tun.

1. War E-Mail überhaupt der vereinbarte Kommunikationsweg?
Offensichtlich war ja wohl auch die Postadresse des Bestellers
bekannt, man hätte also einfach einen Brief schicken können.

Es reicht, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber die Kommunikation
per eMail eröffnet hat. Das kann z.B. schon durch Angabe der eMail-
Adresse bei einem Bestellvorgang auf einem papierenen Formular der Fall
sein.

Ist der Besteller mit der Angabe der E-Mail-Adresse auch eine
Verpflichtung eingegangen, seine Inbox, und zwar u. U. auf
unbestimmte Zeit nach der Bestellung, täglich auf eingegangene
E-Mails zu überprüfen?

Wenn er den Kommunikationsweg eröffnet hat, finden die normalen
Zugangsregelungen Anwendung - dann besteht sozusagen die Obliegenheit,
das regelmäßig zu überprüfen, also in dem Sinne, daß der Eingang im
Postfach dann, wenn man annehmen kann, daß Kenntnis genommen wird, dem
Empfänger Zugang vorgehalten werden kann, auch wenn er nicht die Mails
gecheckt / gelesenhat.

2. Selbst wenn man das bejaht: Ab wann gilt eine E-Mail als
zugegangen? Wenn sie auf dem Server eingeht, oder wenn sie der
Adressat liest?

Wenn eMail als Kommunikationsweg eröffnet wurde: ersteres. Bei Briefen
ist es auch egal, wann du sie liest, anchdem sie in deinem Briefkasten
liegen.

Und selbst wenn man wiederum das Erste bejaht, bleiben nochmal 2
Fragen:
- Wie will die Gegenseite beweisen, wann die Mail auf dem Server
einging?

Das ist ein Beweisproblem und für die Frage der Rechtslage völlig egal.
Es wäre im Übrigen strafbarer Betrug zu behaupten, man habe keine eMail
erhalten.

Es gibt bei E-Mail keine garantierten Laufzeiten.

Gibt es bei Briefen auch nicht. Bevor du fragst: in der Tat ist der
Beweis über das Absenden eines Briefes kein Beweis für seinen Zugang.
Wenn du nur den Versand beweisen kannst, hast du nix bewiesen.

- Ist die Verzögerung durch den Spam-Filter wirklich allein dem
Adressaten zuzurechnen?

Der Absender hat keinerlei Einfluß auf das Filtern durch dem Empfänger.
Solange der Absender nicht absichtlich Details einbaut, die
erfahrungsgemäß und dann auch hier einen Spam-Filter filtern lassen, ist
ein entsprechendes Ausfiltern dem Absender nicht zurechenbar.

Der Sinn eines Spam-Filters ist ja gerade, dass man nicht alle
Spam-Mails durchlesen muss.

Und wie soll der Absender beeinflussen, daß der Empfänger seinen Filter
ordentlich konfiguriert?

Und ist es mittlerweile allgemein bekannt, dass fast jeder einen
Spam- Filter hat (oft schon vom Provider eingerichtet) und dass da
auch mal eine E-Mail verlorengehen kann.

Viele Leute haben Hunde und kleine Kinder, die reißen auch mal Briefe
kaputt. Heißt das, daß man in Zukunft mit der Berufung darauf, daß man
einen Hund hat, argumentieren können soll, einen Brief nicht zur
Kenntnis nehmen gekonnt zu haben?

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@xxxxxxxxxxxxx )
"Es kann nicht sein, dass der Hund mit dem Schwanz wedelt."
Ronald Pofalla, Generalsekretär der CDU, am 31.8.2009 in MDR Info.
.



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