Re: Seltsame Mahnung



Ingo Menger <quetzalcotl@xxxxxxxxxxxxxx> schrieb:

Rechnet man ihm dieses Risiko NICHT zu, muß man Zugang verneinen -
und das heißt automatisch, daß man dieses Risiko eben dem Absender
aufbürdert.

Streng logisch kann es schlicht und ergreifend keine dritte
Möglichkeit geben.

Gut, wenn das so ist, warum kann man dann nicht, da EMail keine
technische Zustellungsgarantie beinhaltet (auch nicht nur bis zum
Mailserver) dieses Risiko eben standardmäßig dem Absender
aufbürden.

Ja... aber das tut man doch. Genauso wie bei Briefen und sonstigen
Medien. Der Absender trägt immer das Risiko, daß die Erklärung auf dem
Weg zur Empfangseinrichtung verloren geht.

Aber: mehr, als die Erklärung der Empfangseinrichtung des Empfängers
anzuvertrauen, kann der Absender eben auch nicht tun.

Bei eMails ist es eben so, daß technisch gesehen die Empfangseinrichtung
des Empfängers bereits mit dem Server beginnt, der als MX im DNS
eingetragen ist. Indem der Empfänger sagt "schick mir eMails an
meinName@xxxxxxxxxxx", sagt er: "Schick mir eine eMail mit dieser eMail-
Adresse, indem du sie via SMTP an den Server übergibst, der im MX-Record
des DNS-Eintrags der Domain example.com steht".

Das muß der Absender tun und im Streitfalle auch beweisen.

Alles, was danach passiert, gehört zur Sphäre des Empfängers.

Trotzdem würde kein Mensch, wenn er keine Reaktion auf sein Rufen
erkennt, sich versteigen darauf zu bestehen, der andere müsse die
Nachricht doch empfangen haben, schließlich habe er sie in sein
Fenster gerufen

Dummerweise
1. ist eine eMail nicht flüchtig wie ein Ruf; das kann man also schon
einmal nicht vergleichen
2. wäre eine durch das Fenster geworfene Nachricht in der Tat erst
zugegangen, wenn der Empfänger sie tatsächlich zur Kenntnis nimmt, weil
das kein üblicher Kommunikationsweg ist und der Empfänger nicht damti
rechnen muß, Erklärungen durch sein Fenster geworfen zu bekommen
3. paßt das alles bei eMail nicht, wenn der Empfänger da gerade den
Kommunikationsweg eMail selbst eröffnet hat; dann muß er nämlich mit
Erklärungen rechnen und darum seine Empfangseinrichtung funktionsfähig
halten.

Und es ist nun einmal so: nuir der Empfänger kann entscheiden,w elchen
Mailprovider der Empfänger wählt.

Darum gehört eben alles, was dieser Provider macht, zum Risiko des
Empfängers.

Niemand zwingt den Empfänger dazu, diesen konkreten Provider zu benutzen
- oder überhaupt einen. Wer sicher gehen will, muß notfalls einen
eigenen Maileingangsserver betreiben, den er in den MX-Record eintragen
läßt.

Verstehst du das? Mir ist klar, daß man von keinem normalen Menschen
erwrten kann, daß er seinen eigenen Maileingangsserver betreibt. ABER
man kann noh viel weniger vom Absender erwarten, daß DER irgend einen
Einfluß darauf nehmen kann, was der Provider des Empfängers tut. Der
EMpfänger hat wenigstens die theoretische Möglichkeit, einen anderen
Provider zu wählen oder es selbst zu machen.

Es wäre schlicht und ergreifend unbillig, hier generell irgend welche
Fehler des Empfängerproviders dem Absender anzulasten. Der Absender kann
nix dafür, daß der Empfänger einen "unzuverlässigen" Mailprovider wählt.

Ich fände es daher nur vernünftig, wenn Richter der Behauptung
"ich habe diese Mail nie empfangen" immer Glauben schenken und
der Behauptung "ich habe Dokument XY mehrmals per Mail versendet"
zwar glauben, aber als irrelevant einstufen, es sei denn, es
liegt eine anderslautende Willenserklärung des Empfängers vor.
Würde einfach viel Arbeit ersparen - auf allen Seiten.

was soll das? Wenn man die Übergabe an den Server, der im DNS
steht, beweisen kann, ist klar, daß die Verantwortung den
Empfänger treffen muß. Es wäre m.E. überhaupt nicht zu
rechtfertigem, sowas wie das, was du forderst, zu machen!

Nur, wenn sachlich-praktische Erwägungen nichts zählen

Gerade die sachlich-praktischen Erwägungen sagen doch: wenn jemand sagt,
er ist per eMail erreichbar, muß er sich auch daran festhalten lassen.
Und sachlich-praktisch kann der Absender nichts anderes machen, als die
eMail dorthin zu bringen, wo der Empfänger sie hinhaben will. Mehr kann
er nicht tun.

Wie willst du rechtfertigen, daß der Absender generell die Verantwortung
für etwas tragen soll, auf das er keinen Einfluß hat?

Und, mit Verlaub, Millionen Menschen zuzumuten, ihren SPAM zu
durchflöhen, ist einfach gesellschaftlich ineffizient (das ist ja
wohl die Konsequenz aus obigen Erwägungen).

Dann sollten diese Leute eben nicht den Kommunikationbsweg eMail
eröffnen. Niemand zwingt sie dazu. Wenn sie's doch tun, müssen SIE die
Konsequenzen tragen. Der Absender der eMail kann ja nichts dafür, da´der
Empfänger SPAM kriegt.

Da wäre es doch wirklich einfacher zu sagen: Dies ist niemandem
zumutbar (genausowenig wie im Büro Geräusche aufnehmen zu müssen
für den Fall, daß jemand eine Nachricht hineinruft), deshalb
erkennen wir regelmäßig auch den nachgewiesenen Versuch, per EMail
(und ausschließlich so) Kontakt aufzunehmen, nicht als ernstgemeint
oder irgendwie bindend an

Es geht aber nicht um einen "nachgewiesenen Versuch, per EMail Kontakt
aufzunehmen". Es geht darum, daß nachgewiesen ist, daß der Versuch
ERFOLGREICH war und dem im DNS festgelegten Mailserver die eMail
übergeben wurde. Das ist genau so, als ob man einen Brief in den
Briefkasten geworfen hat.

Wenn das der Briefschlitz in einem Mehrfamilienhaus war und die Post
hinter der Tür einfach auf den Boden fällt, so daß spielende Kinder den
Brief wegnehmen können, ist das auch allein das Risiko des Empfängers.

Wem würde eine solche Rechtssprechung schaden?

Dem Recht insgesamt, weil es dazu führen würde, daß man nicht mehr
konsequent sein muß (man darf sagen, daß man gerne eMails empfängt, muß
sich aber nicht daran festhalten lassen) und man Leuten generell ein
Risiko aufbürdet, das sie gar nicht beeinflussen können (weil die
Absender das Risiko dafür tragen, daß es auf Empfängerseite Probleme
gibt).

Der Grundsatz, daß man sich nicht auf etwas berufen kann, wenn man sich
vorher entgegengesetzt verhalten hat, ist ein Grundsatz von treu und
Glauben. Wer sagt "schickt mir eMails, so kann man mich erreichen!"
verhält sich widersprüchlich, wenn er dann sagt "ach, du warst so blöd,
mir 'ne Mail zu schicken? Na, du mußt doch wissen, wie das mit SPAM ist,
du konntest ja wohl nicht ernsthaft erwarten, mich so zu erreichen!"

Das ist nämlich die Konsequenz dessen, was du sagst.

Du findest nichts dabei, wenn der Staat den Bürgern vorschreibt,
wie sie ihre Wohnung zu beleuchten haben (auch wenn es rein formal
so erscheint, als ob nur eine kleine Änderung im Katalog der nicht
handelbaren Waren erscheint)

Tut der Staat gar nicht. Er verbietet nur den Verkauf bestimmter Dinge,
die er für umweltschädlich hält. Das hat er auch mit FCKW-haltigen
Kühlmitteln und Benziner-PKWs ohne Kat gemacht.

aber derselbe soll nicht die Möglichkeit haben zu sagen: Schreibt
euch eMails soviel ihr wollt. Aber verschwendet bitte nicht unsere
Zeit und unser Geld damit, vor Gericht abklären lassen zu wollen,
ob X eine EMail von Y empfangen hat oder nicht. Wir werden immer
davon ausgehen, daß X sie nicht empfangen hat.

Du vergleichst Äpfel und Kirchtürme.

Wenn der Staat bestimmte Produkte verbietet, ist da eine Sache zwischen
Staat und Bürger. Da wägt der Staat ab zwischen Allgemeininteressen und
denen der Bürger.

Bei der Frage der eMails und ihrem Zugang geht es aber darum, das
Verhältnis der Brüger untereinander zu regeln. Da muß der Staat zwar
auch Allgemeininteressen berücksichtigen, aber er muß eben auch
bedenken, daß jede Regelung zugunsten mancher Bürger dann zulasten
anderer Bürger geht. Wenn man die Zugangsregelung so ausgestaltet, wie
du es sagst, führt das dazu, daß die Bürger, die selbst emails empfangen
wollen, sich inkonsequent verhalten dprfen, während die anderen generell
Risiken tragen müssen, die sie schon im Ansatz nicht beeinflussen
können.

Um so etwas zu machen, muß es schon ein VERDAMMT gewichtiges Interesse
geben. Und das sehe ich schlicht nicht.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@xxxxxxxxxxxxx )
"Unsere Vorsitzende und die Bundeskanzlerin kämpfen schon lange dafür,
daß die Bildung einen höheren Stellenwert bekommt." Ronald Pofalla,
Generalsekretär der CDU, zitiert nach Tagesschau vom 1.9.2008
.



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