Re: Seltsame Mahnung
- From: Holger Pollmann <hihp@xxxxxxxxx>
- Date: 21 Jan 2009 21:23:49 GMT
Ingo Menger <quetzalcotl@xxxxxxxxxxxxxx> schrieb:
Übrigens, ehe wir das vergessen: die Beweislast dafür, daß die
Mail auf deinem Mailserver angekommen ist, trägt wie immer der
Absender.
Vielleicht ist das der Grund, warum wir uns über ein recht
theoretisches Problem unterhalten.
Das hier ist dsrm. Hier wird über Rechstfragen diskutiert.
Das geht nämlich prinzipiell nicht. Ich bezweifle, daß "dein
Mailserver" juristisch definiert ist, vom Protokoll her ist es das
jedenfalls nicht.
Selbstverständlich ist er das: das ist der Server, an den nach den
Angaben im DNS eMails übergeben werden sollen, die an Adressen mit einem
bestimmen domain-part gerichtet sind. Diesen Eintrag nimmt der Provider
des Empfängers vor, so daß ales, was nach Übergabe an diesen Server
passiert, nachRisikosphären dem Empfänbger zuzurechnen ist, da nur
dieser wählen kann, welchen Provider er nimmt; die Entscheidung für den
Provider kann der Absender nicht treffen, so daß hier die Risikosphäre
des Absenders endet.
Solltest du jetzt anfangen wollen, an technischen Details
rumzudiskutieren oder zu sagen "aber der Empfängerr hat doch faktisch
keine Möglichkeit, da Einfluß zu nehmen", so kann ich dich nur bitten,
dich über die Risikosphärenverteilung beim Zugang von Willenserklärungen
zu informieren und dann darauf fußend zu argumentieren. Alles andere hat
keinen Sinn.
Macht es somit juristisch einen Unterschied, ob der Spamfilter
auf der Inbox operiert und erkannten SPAM verschiebt, oder ob
die Mail vom Filter vor Abspeicherung in die Inbox in einen
anderen Folder (Papierkorb) gelenkt wird?
Nein. Mit der Übergabe an deinen Mailserver hat der Absender alles
getan, was er konnte; ab da beginnt DEINE Risikosphäre.
Kein Sender kennt meinen Mailserver, allenfalls kann er Mutmaßungen
anstellen.
S.o. Doch, der Mailserver ist bekannt.
Also kann er dahin auch nichts übergeben. Das Protokoll ist
asynchron, d.h. es gibt noch nicht einmal das Versprechen, daß eine
Mail innerhalb einer bestimmten Zeit ankommt.
Das ist richtig. Und? Wie man das beweist, ist Sache des Absenders. Es
gibt durchaus die Möglichkeit, direkt mit demrelevanten Server (vgl.
oben) Kontakt aufzunehmen und an diesen die Mail zu übergeben.
Es ist kein Fehler, wenn du morgen ein Mail bekommst, das vor 10
Jahren abgeschickt wurde.
Das ist richtig. Und? Wenn eine heute abgeschickte Mail auch heute bei
dem Mailserver eingereicht wird, den dein Mailprovider als Empfänger
angibt, dann kann man das beweisen, mehr braucht man nicht. Was dein
provider dann damit macht, ist dein Risiko.
Das schlimme ist: letztlich wird es also im Ermessen des
Richters liegen, wem er glaubt;
Das tut es immer.
Wozu gibt es dann Beweise?
Der Richter sollte nicht Beweise ignorieren, oder?
Nein. Aber es ist IMMER Sache des Richters, die Beweise zu würdigen.
Wer so "blöd" ist, anderen zu sagen: "hier, ich hab eMail, da kann
man mich erreichen!", der muß sich auch daran festhalten lassen.
Wir reden immer noch über einen Fall, wo derjenige es dem Sender
eben nicht gesagt hat.
Nein. Wir reden darüber, daß DU gesagt hast, eMail könne ja wohl
schlechetrdings nicht zum Empfang von wichtigen Erklärungen herangezogen
werden, weil das Recht ja wohl honorieren müsse, daß man so viel Spüam
kriegt.
so daß, wenn jemand vorbrächte, schließlich habe er dem Gegener
j a 3 Mails geschickt und gemahnt, der Richter, sich vor Lachen
kugelnd, das Verfahren sofort einstellt und dem Mail-Schreiber
die Kosten aufbrummt. Das hätte sich ruck-zuck herumgesprochen,
und wir hätten ein Problem weniger.
Siehste, das ist typisch für Nichtjuristen. Du wirfst
Beweisbarkeit vor Gericht und materielle Rechtslage bunt zusammen,
obwohl man das trennen muß, ziehst daraus deine Schlußfolgerungen
und verdammst dann die doofen Juristen in Bausch und Bogen,
obwohl deine Prämissen völlig falsch si nd.
Ich verdamme Juristen nicht
Du tust so, als wären Juristen ignorant, was technische Dinge angeht.
Ich zum Beispiel bind as zufälligerweise nicht und komme trotzdem zu
dem, was ich dir hier sage. Du stellst aber eine derartige Ansicht als
explizit unvernünftig dar, indem du dich beshwerst, hier würde
offensichtlich die Vernunft nicht regieren.
schon gar nicht halte ich sie für doof, höchstens Gesetze, die sie
angeblich zwingen (ob dem so ist, bezweifle ich immer noch), ein
völlig ungeeignetes Kommunikationsmedium anzuerkennen. Eines, wo
die Ankunft einer Mail an sich weder garantiert ist, noch beweisbar
oder auch nur mit hoher Plausibilität festgestellt werden kann.
Na, ist doch prima für den Empfänger - wenn der Zugang unbeweisbar wäre
(was er nicht ist, s.o.), dann kann der Empfänger ja auch keine Probleme
bekommen.
Warum wohl gibt es Einschreiben? Nach deinen Ausführungen würde
doch der Beweis, daß ich einen Brief in den Briefkasten eingeworfen
habe, völlig ausreichen um zu "beweisen", daß der andere ihn auch
bekommen hat.
Du mußt jetzt ganz stark sein:
Das reicht tatsächlich auch völlig aus.
(Das "Problem" ist, daß bei einem normalen Brief der Einwurf in den
Briefkasten eben NICHT bewiesen werden kann, weil man nur beweisen kann,
den Brief abgeschickt zu haben; was danach mit dem Brief passiert ist,
kann man ja schlecht beweisen, außer der Briefträger erinnert sich
konkret an diesen Brief. Es reicht aber völlig, beispielsweise unter
Zeugen einen Brief in einen Empfängerbriefkasten einzuwerfen, um den
Zugang diess Briefes zu beweisen.)
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@xxxxxxxxxxxxx )
"Unsere Vorsitzende und die Bundeskanzlerin kämpfen schon lange dafür,
daß die Bildung einen höheren Stellenwert bekommt." Ronald Pofalla,
Generalsekretär der CDU, zitiert nach Tagesschau vom 1.9.2008
.
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