Re: Kündigung unnötig erschwert - Internetportale
- From: Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@xxxxxx>
- Date: Sun, 28 Sep 2008 11:03:38 +0200
Joe Baumann schrieb:
Darum geht es nicht einmal ansatzweise. Es geht darum, warum die
einseitige Willenserklärung nicht über das Portal ausgesprochen
werden kann, das der Anbieter dem Kunden für alle anderen Optionen
zur Verfügung gestellt hat.
In der Regel wird das wohl daran liegen, daß es so und nicht anders
vereinbart ist.
Abhelfen kann man diesem Mißstand dadurch, daß man solche Vereinbarungen
nicht trifft.
Es ist nicht nachvollziehbar, mit welchem
Recht der Anbieter Kündigungen auf diesem Wege nicht anzunehmen
bereit ist.
Das Problem der Nichtnachvollziehbarkeit entschwindet häufig durch das
Lesen des Vertrages, den man abgeschlossen hat. (Nein, niemand hier
wird wohl Lust haben, dir das abzunehmen...)
genau so habe ich es gemacht, vor 2 Wochen eingeloggt mit
Name+Passwort, mit der weiteren PIN die Datenoption gebucht; mich
vorgestern über den Abrechnungsmodus aufgeregt und gleich online
gekündigt.
Das war ebenfalls nicht das Thema. Es ging um das "wie" und nicht,
"dass" gekündigt werden kann.
Wie kommst du eigentlich auf die sonderbare Idee, daß es dir zustehen
könnte, zu bestimmen, was hier "Thema" ist oder nicht?
MfG
Rupert
.
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