Re: Waldbrandindex und Verbote...



Tom Pilzweger <antispam@xxxxxxxxx> schrieb:

Allerdings fand ich nirgends etwas, wo diese Verbote von der
Wetterseite in Gesetzesform niedergeschrieben sind.

Tja... für Bayern weiß ich's nicht. In Hessen könnte (ob es so gemacht
wird, weiß ich nicht, es mag speziellere Verordnungsermächtigungen geben)
derartiges bspw. in einer sog. Gefahrenabwehrverordnung verfügt werden;
die sind in den §§ 71 ff. HSOG geregelt.

Ach, und dann gibt's noch die alte "Verordnung zum Schutze der Wälder,
Moore und Heiden gegen Brände", die früher Reichsrecht war und als
Landesrecht fortgilt. Deren § 7 sagt:

| Die obere Forstaufsichtsbehörde ist berechtigt, für bestimmte
| Gebiete oder bestimmte Zeiten über die Vorschriften der §§ 1 bis 6
| hinaus weitergehende Verbote und Anordnungen zu erlassen. Sie bedarf
| hierzu der Genehmigung der obersten Forstaufsichtsbehörde und hat
| sich, soweit die Belange anderer Behörden berührt werden, mit diesen
| zuvor ins Benehmen zu setzen.

Noch ein wenig Hintergrund, warum ich das wissen möchte:
Mit einigen anderen jungen Erwachsenen betreibe ich ein
Jugend-Natur-Projekt auf einem gepachtetem Grundstück. Dort wird
auch hin und wieder ein Lagerfeuer entzündet...

Und da willst du wissen, ob du vorher eine Genehmigung einholen mußt.
Verständlich.

Bei der jeweiligen Forstbehörde würde ich aber auf jeden Fall nachfragen,
wie es mit der Brandgefahr aussieht. Die sollten eigentlich auch die
Rechtsgrundlage für entsprechende Verbote kennen...

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@xxxxxxxxxxxxx )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
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