Re: Komische Rücktrittsbedingungen
- From: Holger Pollmann <hihp@xxxxxxxxx>
- Date: 24 May 2007 16:16:45 GMT
nospam@xxxxxxxxx (Elmar Haneke) schrieb:
Abgesehen davon, dass es sich um ein angeblich kostenloses Angebot
handelt - kann man das Rücktrittsrecht auf diese Art und Weise
einschränken?
Der eingeschriebene Brief ist wohl keine wirkliche Einschränkung,
Doch, ist er, weil er eine höhere als die gesetzliche Anforderung
darstellt.
da man den Rücktritt im Zweifelsfall auch beweisen können sollte.
DAs kann ich auch mit einem nicht unterschriebenen Text, den ich
persönlich und unter Zeugen dem Unternehmer in die Hand drücke. Trotzdem
wäre mit dieser Form die Voraussetzung im OP nicht eingehalten; wäre die
wirksam, hätte ich damit keinen Widerruf erklärt.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@xxxxxxxxxxxxx )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
.
- References:
- Komische Rücktrittsbedingungen
- From: Andy Zenker
- Komische Rücktrittsbedingungen
- Prev by Date: Re: "Eltern haften fÃf¼r ihre Kinder" als AGB-Klausel?
- Next by Date: Re: "Eltern haften für ihre Kinder" als AGB-Klausel?
- Previous by thread: Re: Komische Rücktrittsbedingungen
- Next by thread: Re: Komische Rücktrittsbedingungen
- Index(es):
Relevant Pages
|
Loading