Re: Bleidigung, üble Nachrede in Verbindung mit tätlichem Angriff und Morddrohung



* Thomas Hochstein schrieb:

> Frank Seitz schrieb:
>
> [...]
>> Hat jemand nen Tip was ich nun tun könnte? Die Polizei über diesen
>> Vorfall zu informieren bringt augenscheinlich gar nix, da diese
>> bei dem Herrn wohl mehrfach die Woche kommen darf.
>
> Was sonst?

Weiß nicht - deshalb frag ich ja hier ;-)

> Du kannst alternativ den Sachverhalt auch vergessen oder
> erwägen, zivilrechtliche Schritte - Schadensersatzforderungen -
> anzustrengen; bei letzterem scheinen mir die Erfolgsaussichten aber
> eher vage, ganz abgesehen davon, daß das zunächst mal für Dich mit
> Aufwand und Kosten verbunden ist.

Nunja ich selber habe ne Rechtschutzversicherung - weiß aber nicht
genau ob die in diesem Fall greift. Aber dann bliebe ja noch $Firma,
da dies ja in meiner Arbeitszeit passiert ist!

>> Immerhin hat er mich ohne Grund angegriffen, zu Boden gerissen
>> und mir mit einem Mord gedroht. Ist schon ein tolles Land in
>> dem wir leben :-(
>
> Ich fürchte, in dieser Beziehung gleicht dieses Land jedem anderen
> Land und unterscheidet sich nur insofern, als es anderenorts oft
> rauher und gefährlicher zugeht.

In diesem Land gibt es viele Korinthenkacker die es schaffen aus
einer Fliege einen Elefanten zu machen. Der Durchschnittsbürger
der jeden morgen brav zur Arbeit geht ist in diesem Land in den
meisten Fällen der angeschissene. Die Sozialschmarotzer die sich
zu Hause volllaufen lassen und auf unsere Kosten leben, dürfen
alles tun und lassen was sie wollen bzw. tun es einfach ohne das
ihnen groß was passiert.

>> Aber wie gesagt - eine Anzeige bei der Polizei
>> welche erst in einem halben Jahr bearbeitet und dann wegen
>> Nichtigkeit fallengelassen wird ist mir zu wenig.
>
> Wenn Deine Angaben über Deinen Kontrahenten zutreffen, ist mit dem
> "fallenlassen" der Geschichte eher nicht zu rechnen, jedenfalls dann
> nicht, wenn er tatsächlich vorbestraft oder polizeilich auffällig ist
> und Du tatsächlich einen Zeugen für den Vorgang hast; einen
> Bearbeitungszeit von sechs Monaten ist allerdings nicht direkt
> außergewöhnlich. Wenn Dir das "zu wenig" ist, fällt mir allerdings
> auch nichts ein.

Ja aber was würde ihm denn im Höchstfall passieren? Ich habe 2
Zeugen. Einer davon hat Angst, der andere wäre zu einer Aussage
bereit.

> PS: Interessehalber - um was für einen "Haverieeinsatz" handelt es
> sich denn?

Wegen der Anonymität würde ich dies ungern preisgeben. Nur so
viel - die Person die mich angegriffen war von der Haverie
weder betroffen noch wurde sie davon irgendwie behindert oder
gestört. Es sind schon so sehr viele Details genannt worden.



Grüße
Frank
.



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