Re: Freiheitsberaubung?
- From: Heiko Nock <hnock@xxxxxx>
- Date: Wed, 14 Dec 2005 20:08:15 +0100
Thomas Grüske wrote:
>> Mister Superschlau, eine Strafanzeige kann man garnicht zurückziehen,
>> nur den Strafantrag und das, wie die Bezeichnung schon sagt auch nur
>> bei Antragsdelikten (was die Freiheitsberaubung gemäß § 239 StGB
>> nicht ist).
> Der Unterschied besteht daran, dass es deiner Selbstbefriedigung dient
> festzustellen, dass der OP eine juristisch unkorrekte Terminologie
> verwendet hat.
Es dient der Korrektur deiner albernen Behauptung, das sei "so und
nicht anders" zu erwarten gewesen.
> Kann ich ja auch verstehen, irgend was muss doch zu finden sein, weil
> bekanntlich nicht sein kann, was nicht sein darf.
Wie zum Beispiel ein irrender Thomas Grüske?
> Meine dagegen besteht darin, in der Sache selbst richtig zu liegen.
Das einzige, worin du richtig liegst, ist ein Fettnäpfchen in
Körpergröße.
Ciao, Heiko...
--
Mit Gesetzen ist es wie mit Würstchen. Es ist besser, wenn man nicht
sieht, wie sie gemacht werden.
-- Otto von Bismarck
.
- Follow-Ups:
- Re: Freiheitsberaubung?
- From: Thomas Grüske
- Re: Freiheitsberaubung?
- References:
- Freiheitsberaubung?
- From: Harry
- Re: Freiheitsberaubung?
- From: Enno Lenze
- Re: Freiheitsberaubung?
- From: Harry
- Re: Freiheitsberaubung?
- From: Thomas Grüske
- Re: Freiheitsberaubung?
- From: Ulrich Mindrup
- Re: Freiheitsberaubung?
- From: Thomas Grüske
- Re: Freiheitsberaubung?
- From: Harry
- Re: Freiheitsberaubung?
- From: Thomas Grüske
- Re: Freiheitsberaubung?
- From: Bastian Völker
- Re: Freiheitsberaubung?
- From: Thomas Grüske
- Re: Freiheitsberaubung?
- From: Gunar Klemm
- Re: Freiheitsberaubung?
- From: Thomas Grüske
- Freiheitsberaubung?
- Prev by Date: Re: Software-Rückgabe möglich?
- Next by Date: Re: Software-Rückgabe möglich?
- Previous by thread: Re: Freiheitsberaubung?
- Next by thread: Re: Freiheitsberaubung?
- Index(es):
Relevant Pages
|