Re: Ruecknahme einer Kuendigung rechtens?
- From: Carsten Ihlo <sendno-spam@xxxxxx>
- Date: Wed, 7 Dec 2005 18:01:37 +0000 (UTC)
Thomas Kaufmann wrote:
> "Carsten Ihlo" schrieb:
> > Nein. Nichts dergleichen.
> > Hiermit k?ndigen wir Ihnen ordentlich betriebsbedingt zum 28.02.2006.
> > Nach ?1a KSchG haben Sie Anspruch........
> Tja, langsam geht mir die Phantasie aus. Also, Carsten. Wenn dem so ist und
> wir alle Umst?nde beleuchtet haben (am liebsten w?rd' ich ja mal ins
> K?ndigungsschreiben schauen), bleibt wohl nichts anderes ?brig, als mit
> Holger zu rufen: UND DEN ANWALT W?RDE ICH (mehr als nur) WECHSELN.
Ich poste jetzt nun mal den genauen Wortlaut der Kündigung:
______________________________________________________________
Sehr geehrter Herr .....
hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich zum 28.02.2006
aus betriebsbedingten Gründen.
Wir weisen darauf hin, dass sie nach §1a KSchG einen Anspruch auf eine Abfindung erwerben, wenn
Sie gegen diese Kündigung nicht gerichtlich vorgehen. Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste
für jedes Jahr des bestehens des Arbeitsverhältnisses.
Zudem gewähren wir Ihnen in der Zeit bis 28.02.2006 etwaigen Resturlaub und erfüllen im vg. Zeitraum
Ihre evtl. offenen Ansprüche auf Arbeitsbefreiung.
Wir hoffen, dass Sie für diese Maßnahme Verständnis haben und weisen darauf hin, dass sie nach den
Bestimmungen des SGB III eigene Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung entfalten
sowie sich unverzüglich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden müssen. Anderenfalls droht eine
Kürzung des Arbeitslosengeldes.
(Firmenstempel und Unterschrift)
Ich habe die Kündigung am 28.11.2005 erhalten und verpflichte mich gegen diese nicht
gerichtlich vorzugehen.
________________________________________________________________
(Wurde von Ihm natürlich nicht unterschrieben)
ci
--
http://www.carsten-ihlo.de
________________________________________________________________
Ich möchte Microsoft wirklich nicht zerstören. Dies wird nur
ein gänzlich unbeabsichtigter Nebeneffekt sein. (Linus Torvald)
.
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