Privatverkauf (Irrtum + Defekt) was gilt hier?
- From: "Thomas Gross" <togronix@xxxxxxxx>
- Date: Fri, 11 Nov 2005 20:59:04 +0100
Hallo,
habe folgenden theoretischen Fall konstruiert,
Privatverkäufer verkauft seinen gebrauchten TFT und irrt sich
in der Beschreibung bezüglich der Ausstattung.
Der VK gibt an, der TFT hätte einen DVI und VGA Eingang.
Käufer K kauft den TFT und stellt fest, dass der TFT nur einen
DVI Eingang hat. Er schließt den TFT an und testet ihn. Es fällt ihm
auf, dass das Display einen defekt hat und eine großer schwarzer
Fleck in der Mitte auftaucht.
Nun reklamiert der K den TFT beim VK, weil dieser einen defekt
hat und der VGA Eingang fehlt.
Der VK stellt fest, dass er sich wohl in der Beschreibung geirrt hat
wegen dem VGA Eingang, aber das TFT-Display sei in Ordnung, als
dieser versandt wurde. Dies kann durch Zeugen belegt werden.
Nun, wie ist hier die Vorgehensweise?
Wegen dem Fehler in der Beschreibung und dem fehlenden VGA
Eingang wäre eine Rücknahme okay, doch ist dieser TFT nicht mehr
im gleichen Zustand, wie vor Versand. Denn das Display soll einen
defekt haben. Wer trägt hierfür den schaden.
Der Gefahrenübergang ging ja auf den Käufer bei Versand über und
davor war das Display in Ordnung.
Nun möchte der K einen TFT mit DVI und VGA oder Rückabwicklung.
VK würde Rückabwickeln, hätte aber gerne einen funktionierenden TFT
zurück und nicht einen defekten.
Was überwiegt hier, wie wird sowas normalerweise geregelt?
Gruss
Thomas
.
- Follow-Ups:
- Re: Privatverkauf (Irrtum + Defekt) was gilt hier?
- From: Holger Pollmann
- Re: Privatverkauf (Irrtum + Defekt) was gilt hier?
- Prev by Date: Re: Gelten unberechtigte Mahnbescheide/Vollstreckungsbescheide?
- Next by Date: Re: Gebrauchtwagen-Garantie
- Previous by thread: verschuldensunabhängiger Schadensersatz
- Next by thread: Re: Privatverkauf (Irrtum + Defekt) was gilt hier?
- Index(es):
Relevant Pages
|