Re: Verkauf von Win XP erlaubt



Martin Kissel <MartinKissel@xxxxxxxxxx> wrote:

>Auf meinem Notebook war Windows XP Home vorinstalliert, beiliegend zwei
>Recovery-CDs und der Aufkleber schon auf der Gehäuseunterseite fest.
>Laut Hersteller dürfe das Windows nicht weiterverkauft werden.
>Ich sehe es aber nicht ein behalten zu müssen, da ich bereits eine
>Lizenz für Windows XP Professional und auch dieses bereits installiert
>habe. Dem Käufer habe ich die Original-CDs des XP Homes gegeben (ich
>habe kein Backup) und eine Kopie des Aufklebers. Das Original ist nicht
>beschädigungsfrei ablösbar. Laut Hersteller und Microsoft hat der Käufer
>damit keine gültige Lizenz erworben, aber warum sollte der Verkauf nicht
>möglich sein, wenn sich Käufer und Verkäufer einig sind? Schließlich
>werden aus einer Lizenz nicht zwei, sondern es bleibt bei einer.

Welcher Lizenz? Es gibt keine Lizenz. BGB/UrhG, siehe vor.

Du hast m.E. mehr ein praktisches als rechtliches Problem: Du darfst rein
rechtlich die CDs verkaufen. Und den Key kannst du auf einen Zettel
schreiben und mitgeben. Wenn sich dann mit den CDs auf dem PC des Käufers
ein Windows installieren läßt, dann hast du geleistet und den Kaufvertrag
erfüllt.

Problematisch wird es, wenn das nicht geht. Von der Platte darfst du nichts
runterkopieren und weitergeben (natürlich darfst du *deine* Sachen
runterkopieren und weitergeben, aber eben nicht Dinge, die z.B. der
Hersteller des Notebooks drauf kopiert hat). Und Code modifizieren? Wohl
auch nicht. Bleibt nur, irgendwo irgendwelche Dinge zum Runterladen zu
finden, die legal sind und sich legal runterladen lassen. Und beide
Hersteller können natürlich beliebige Leistungen verweigern. Z.B. könnte MS
prüfen, ob das OS noch auf dem PC läuft, zu dem es mal gehörte. Und wenn es
das nicht tut z.B. Servicepacks verweigern (z.B. aber nicht das laufende
(!) OS stilllegen) oder z.B. nicht die Registrierung durchführen.
Andererseits darfst du Einstellungen verändern, siehe z.B. die
c't-Umbauanleitung XP Home<->Pro.

Konsequenz wäre schlimmstenfalls, dass der Käufer dich in Mängelhaftung
nimmt. Mehr aber auch nicht. Illegal ist es keinesfalls.

Was nun Microsoft und Hersteller mit irgendwelchen nichtablösbaren
Aufklebern haben dürften nicht deine Sorgen sein.

So mein Verständnis der aktuellen Rechtslage. Man möge mich korregieren.


--
mit freundlichen Grüßen! Warum schließen Sie meine Gebote aus ?????
Holgi, +49-531-3497854 ! Weil ich es kann.
.



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