Re: Unangekuendigter, nicht konfigurierbarer Zwangsvirenschutz von GMX-FreeMail-Accounts



Ralf Döblitz schrieb:

Thomas Hochstein <thh@xxxxxxxxx> schrieb:
[...]
Weil Du den strafrechtlichen Schutz erst mit der vollständigen und
bestätigten Annahme der E-Mail, also dem Abschluss des SMTP-Dialogs,
beginnen lassen willst. Jede Ablehnung vorher erfüllt daher den
Tatbestand nicht, weil die Mail dann nach Deiner Auffassung noch nicht
zur Übermittlung anvertraut war.

Ja, und? Dann erfüllt der Maildienstleister eben evtl. den Vertrag mit
seinem Kunden nicht, das ist aber zivilrechtlich zu klären und nicht
strafrechtlich.

Der Ansicht kann man sein, ja.

Die Sendung ist ja nicht unterdrückt worden,

Das eben ist die Frage. :)

denn der
Absender hat sie immer noch und kann versuchen, sie auf anderem Wege dem
Empfänger zukommen zu lasen.

Nein, der Absender hat in der Regel nur eine Kopie - oder eben nicht
mehr. Das kann auch bei physikalischen Postsendungen der Fall sein;
zumindest im Geschäftsverkehr werden Kopien vorgehalten. Überdies gibt
es im elektronischen Verkehr auch dann noch Kopien beim Absender, wenn
die E-Mail angenommen und dann (a) zurückgesandt wird (late bounce)
oder (b) gelöscht wird. Das ist also m.E. kein taugliches
Abgrenzungskriterium, zumal § 206 StGB in der Tatvariante des
Unterdrückens einer Sendung gerade nicht (nur) das
Post-/Fernmeldegeheimnis und damit Individualinteressen schützt,
sondern auch die Sicherheit und Zuverlässigkeit des
Post-/Fernmeldeverkehrs und das Vertrauen darauf.

Es ist auch etwas schwer verständlich, warum das Abweisen einer E-Mail
im SMTP-Dialog straffrei sein sollte, wenn das Zurückweisen nach der
Annahme oder die Löschung - immer unter Verständigung zumindest eines
der beiden Kommunikationspartner - aber strafbar.

Wenn eine physische Briefsendung
unterdrückt wird, dann hat sie der Absender ja gerade nicht und hat
damit auch keine Möglichkeit, einen alternativen Zustellweg zu nutzen.

Doch, er hat häufig eine Kopie; bei E-Mails mag das häufiger sein,
aber im Grundsatz ist das nicht völlig unterschiedlich.

-thh
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