Re: Straftatsbestand Emailspamming?



Jens Fittig schrieb:

welcher Straftatsbestand gilt denn für Emailspamming?

Natürlich keiner.

Was kann man ausser einer Unterlassungsklage rechtlich noch gegen so
einen Spammer tun?

Eine Unterlassungsklage ist doch zur Zielerreichung völlig
ausreichend.

-thh
--
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Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>
.



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