Re: Erschlagen:war: nochmal Impressum auf rein privater Page



Arno Welzel wrote:

Andreas Born wrote:
Nun, spätestens wenn es um die Beweisbarkeit des Zugangs eines
Schriftstückes geht (egal ob nun Schrift- oder Textform) sind Email,
Fax etc. doch sowieso nicht ausreichend. Oder doch?

Das kommt auf den Einzelfall an. Mitteilungen per EMail oder Fax sind
nicht grundsätzlich rechtlich irrelevant. Sogar eine mündliche
Mitteilung kann rechtlich von Bedeutung sein.

Das ist klar. Nur wer auch Zweifelsfall beweisen können will, daß seine
Mitteilung den Adressaten erreicht hat, wird ja gut beraten sein, nicht
auf das Medium email zurückzugreifen :-)

Mein "Warum" bezog sich auf den Gesetzgeber; welches Interesse hat
der Gesetzgeber, daß ein TD-Anbieter eine gültige und gelesene
Email-Adresse angibt? ich nehme mal an, daß Vorladungen, Abmahnungen
etc. sowieso nicht per email zugestellt werden dürfen?

EMail ist in der Regel quasi kostenlos. Ein postalischer Brief ist
dagegen nur unter Aufwendung von Porto, Briefpapier usw. zustellbar.
Möglicherweise war das auch ein Motiv dabei.

Denkbar. Wobei - gerade die Tatsache, daß die Kontaktaufnahme nicht
völlig kostenfrei möglich ist wäre ein kleiner Schutz gegen Mißbrauch
der angegebenen Kontaktdaten.

Wenn der Absender beweisen kann, daß die eMail-Adresse nichtexistent
ist, dann ist es noch viel schlimmer, weil er dann einen Beweis hat,
daß du deiner Impressumspflicht nicht nachgekommen bist.
Superclever.

Ok, dann ist die Adresse eben existent, aber nicht gelesen.

Das ist wiederum dann dein Problem. Wenn der Absender keinerlei
Anhaltspunkte hat, dass eine EMail an Dich nicht angekommen sei, geht
er davon aus, dass sie auch gelesen wird. Das Ignorieren oder filtern
von EMails dürfte Dich nicht vor den rechtlichen Folgen bewahren.

Verstehe. Es kommt also nur darauf an, das ein Absender grundätzlich die
Möglichkeit hat, dem Adresaten eine Information zukommen zu lassen (Bzw.
der Adressat selbst muß laut TDG diese Möglichkeit bereitstellen).
Weiter reicht es aus, im Zweifelsfall beweisen zu können, daß eine
Information in den Einflußbereich des Adressaten gelangt ist. Was dieser
dann damit tut, ist irrelevant.

Nur, wenn man tatsächlich davon ausginge, daß das Nichterhalten eines
Bounces oder die Bestätigung der erfolgreichen Zustellung im
Sendeprotokoll als (Anscheins?-)Beweis ausreichend wäre, hätte man ein
echtes Problem. Denn zum einen kann man ja kaum beweisen, _keinen
Bounce_ erhalten zu haben, auch der Empfänger kann nicht beweisen, daß
ein Bounce verschickt wurde (weil bounces werfen keine bounces), zum
anderen gibt es imho noch keine digital 'signierten' sendeprotokolle.

Zum anderen hat der sender keinerlei Einfluß darauf, daß eine Email
zeitnah zugestellt wird, z.b. die T-Online MTAs verzögern emails
teilweise erheblich. Der Absender müsste dann schon die logs des
gesamten Sendepfades vorlegen können (wenn die email wie oft üblich über
mehrere MTAs/interne Relays läuft), auch das kann er nicht.

Letztlich ist es sogar egal, ob Du überhaupt erreichbar bist - wenn
jemand rechtlich Ansprüche Dir gegenüber hat, bestehen sie, egal ob
Du davon Kenntnis nimmst, oder nicht.

Gut, ich muß Emails oder Briefe nicht lesen, nichteinmal Einschreiben.
Trotzdem muß der Absender in bestimmten Situation beweisen, daß er von
seiner seite das nötige getan hat, um die Information zu übermitteln.
Z.B. wenn er den Adressaten in Verzug setzen will. Da nützt eine Email
garnichts.

[...]
Dein Denken ist insofern also etwas kurzsichtig...

mag sein, aber das sind ja auch nur ansatzweise Überlegungen die in
die Richtung gehen, daß ein 100%iger Beweis der email-Zustellung
nicht erbracht werden kann.

Auch die Zustellung eines postalischen Briefs ist nicht mit absoluter
Sicherheit beweisbar. Selbst ein Einschreiben mit Rückschein belegt
bestenfalls, dass der Brief angenommen wurde. Ob er vom Empfänger auch
gelesen wird, ist damit nicht bewiesen.

Darauf kommt es ja auch nicht an, wie Du selbst schreibst. Es muß aber
beweisbar sein, daß der Empfänger grundätzlich die Möglichkeit gehabt
hätte, die Information aufzunehmen. Ob er diese nutzt, spielt keine
Rolle, er kann ja auch die Annahme des Einschreibens verweigern; klar,
das ist dann sein Bier.

Ich finde einfach, daß die Angabe einer postalischen Adresse für alle
Belange vollkommen hinreichend und ausreichend ist. (eine Email-Adress
alleine wäre das nicht). Daß das TDG eine Email-Adresse verlangt ist von
diesem Standpunkt aus betrachtet einfach sinnfrei.

Daher begnügt man sich eben mit den Dingen, die nachprüfbar sind. Und
wenn nach dem absenden einer EMail keine Fehlermeldung zurückkommt,
aus der man als Absender schliessen kann, dass sie nicht angekommen
ist, darf man IMHO durchaus annehmen, dass die Mitteilung
"zugestellt" ist.

Annehmen darf man natürlich alles, nur als beweis kann das nicht
ausreichen. Wie gesagt, der Absender könnte ja nichteinmal beweisen,
_keinen Bounce_ erhalten zu haben.

Und ganz unabhängig davon: Wenn das Vertrauen in das Medium "EMail"
schon so gering ist - wozu benutzt Du es dann überhaupt noch? Du
weisst ja nie, ob EMails überhaupt ankommen ;-)

Wer sagt denn, daß ich Emails benutze? ;-))

Klar benutze ich emails, ich käme aber nie auf die Idee, informationen
(ausschließlich) per Email zu übermitteln, deren Übermittlung ich
möglicherweise irgendwann einmal beweisen können muss oder will.

Und viele Gründe, die dazu führen, daß jemand einen TD-Anbieter
kontaktiert, laufen auf wettbewerbs- oder urheberrechtliche
Streitigkeiten hinaus, also kann der Sender kein interesse daran haben,
seine Forderung, Mahnung etc. per Email zuzustellen.

Das TDG sollte die Angabe einer ladungsfähigen Adresse verlangen, mehr
braucht's (an Kontaktmöglichkeiten) eigentlich nicht. Wenn der
Gesetzgeber dann noch vorschreiben würde, daß für Inhalte letztlich der
Domainbesitzer verantwortlich ist und die notwedige Kontaktinformation
beim jeweiligen Internet-Registrar zu hinterlegen sei und öffentlich
abrufbar sein muss, dann wäre die Diskusion um Impressum etc.
größtenteils ad akta gelegt. (Ja, es ist mir klar, daß das so nicht
geht... *g*).

Viele Grüße,
Andreas

.



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