Re: Rechtswirksamkeit von Mails



Detlef Bosau schrieb:

Frank Kozuschnik wrote:

Im Allgemeinen sind Willenserklärungen per Mail wirksam. Das kannst du
einseitig nicht ändern. Der Hinweis ist also (auch) überflüssig.

[...blubber...] Willenserklärungen sind daher ausschließlich
im Postverkehr an mich zu richten!

Meine Auffassung in der Sache ist wohl klar geworden, ich halte Michaels
Erklärung für absolut richtig.

Ich halte sie für absolut überflüssig.

Ob für den wirksamen Zugang einer Willenserklärung eine bestimmte Form
nötig ist, wird durch Gesetz oder Rechtsgeschäft bestimmt. Einseitige
Erklärungen des Empfängers haben hierzulande in aller Regel keine
rechtsgestaltende Wirkung.

Ob sie juristisch wasserdicht ist, weiß
ich nicht. Genau das ist aber doch der Punkt: Wie ist die juristische
Einordnung von Mails?

Und was wir bisher hatten, war ein ziemlich unseliger Sachdisput, den
ich hier nicht nochmal zusammenfasse.

Was wir bisher _nicht_ hatten, war juristisch relevantes Material,
also:
- einschlägige Gesetze,
- einschlägige Grundsatzurteile,
- einschlägige wissenschaftliche Literatur, Monographien, Dissertationen.

Bisher sehe ich hier nur einen Austausch von Glaubensbekenntnissen.

Kannst du denn juristisch relevantes Material liefern?

Um meine persönliche Auffassung noch einmal deutlich zu unterstreichen:
e-Mail ist _kein_ sicheres Transportmedium.

Viele andere Medien sind das auch nicht, aber sie eignen sich dennoch
zum Transport wirksamer Willenserklärungen.

Sofern eine vom Empfänger stammende, authentische (d.h. mit digitaler
Signatur versehene) Empfangsbestätigung vorliegt, betrachte ich eine
Mail als zugestellt.

Alles andere, insbesondere eine "nicht eingetroffene Fehlermeldung"
("die Mail haben sie erhalten, Herr Bosau, ich habe keine Fehlermeldung
bekommen", so einen Text hat mir jemand mal an den Kopf geknallt) halte
ich für technisch völlig unhaltbar und völlig abwegig.

Nach meiner Einschätzung stellst du eine andere Frage - nämlich wann
der Absender einer E-Mail mit hinreichender Sicherheit davon ausgehen
kann, dass sie der Empfänger erhalten hat.

Ich stelle dagegen die Frage, wann eine Willenserklärung per E-Mail
wirksam zugeht. Das tut sie jedenfalls dann, wenn sie den Empfänger
tatsächlich erreicht und dieser vom Inhalt Kenntnis erlangt. Dass der
Absender den Zugang beweisen kann oder dass er überhaupt irgendeine
Rückmeldung erhält, ist für den wirksamen Zugang nicht notwendig.

Und es ärgert mich maßlos, daß hier offenbar eine urban legend solange
wiederholt wird, bis sie mit der Wahrheit verwechselt wird.

Für eine "urban legend" halte ich die Auffassung, dass eine einfache
E-Mail rechtlich ohne Belang ist.

Wenn jemand mir eine Willenserklärung rechtswirksam zustellen will, hat
er das auf dem Briefwege zu tun.

Wenn du diese besondere Form mit ihm vereinbart hast, mag das angehen.
Ansonsten kann er dir die Willenserklärung prinzipiell auf jedem
beliebigen Weg übermitteln - Hauptsache, du kannst von ihrem Inhalt
Kenntnis nehmen.

Nach meiner Kenntnis gilt ein Einwurfeinschreiben als zugestellt,
wenn eine Zustellbestägigung vorliegt,

Ein Einwurfeinschreiben gilt als zugegangen, wenn es tatsächlich im
Briefkasten des Empfängers angekommen ist. Die Zustellbestätigung kann
im Streitfall als Beweismittel dienen, erzeugt aus sich selbst aber
keinerlei Rechtswirkung.

Wenn es um wirklich wichtige Dinge geht, etwa Abmahnungen oder
dergleichen, liegt es im Interesse des Absenders, hier eine Zustellung
per Gerichtsvollzieher / Kurier zu erwirken.

Das ist völlig unbestritten. Natürlich wird der Absender geeignete
Vorkehrungen treffen, wenn er einen verlässlichen Nachweis über den
Zugang haben will.

Die Aussage, eine e-mail sei zugestellt, nur weil der Benutzer keine
Fehlermeldung sieht (und genau das sieht der Benutzer, die hier immer
wieder erwähnten Quittungen von MTA sieht der Benutzer nicht) halte ich
für sachlich falsch und für irreführend.

Diese Aussage ist in der Tat falsch. Woher hast du sie?

Mit anderen Worten: Solange man mir nicht mit einschlägigem Material, d.h.
- Gesetzen,
- Grundsatzurteilen,
- maßgeblicher Literatur
vom Gegenteil überzeugt, halte ich die Darstellung dieser Auffassung als
Tatsache für groben Unfug.

Was genau hältst du hier für groben Unfug?

Hier wird gerade eine urban legend zur Tatsache verwandelt und Menschen
unnötig verunsichert.

Es ist geradezu der Zweck einer Diskussion, Leute mit anderer Meinung
zu "verunsichern" - und schließlich sogar zu überzeugen.

So. Ich kann nur die Sachlage darstellen, ich bin Informatiker, kein Jurist.

Ich bin auch Informatiker, aber ich bilde mir zu manchen Rechtsfragen
eine Meinung. Deine Meinung soll also die "Sachlage" sein?

Wenn hier aber jemand die Behauptung aufstellt, eine Mail im allgemeinen
(ohne die oben dargelegte Ausnahme) rechtwirksam zugestellt, ist er in
der Beweispflicht.

Eine empfangsbedürftige Willenserklärung wird einem Abwesenden
gegenüber wirksam, wenn sie diesem zugeht (§ 130 BGB). Das ist dann
der Fall, wenn die Willenserklärung in den Herrschaftsbereich des
Empfängers gelangt und unter gewöhnlichen Umständen davon auszugehen
ist, dass er von ihrem Inhalt Kenntnis erlangt.

Wenn eine Willenserklärung per E-Mail übermittelt wird und dem
Empfänger tatsächlich zugeht, ist sie rechtswirksam. (Ob der Empfänger
den Zugang auch beweisen kann, ist eine andere Frage.)

Und möge dies bitte _endlich_ belegen. Was als Beleg
akzeptabel ist, habe ich genannt. Permanentes Wiederholen von
Behauptungen und Glaubensbekenntnissen ist es nicht.

Das gehört eigentlich zum kleinen Einmaleins der allgemeinen
Zivilrechtslehre.

Und sollte jemand da mit Urteilen auf LG oder OLG Urteilen kommen, und
es sind Rechtsmittel gegen solche Urteile zuständig, bin ich _jederzeit_
bereit, mich im Falle einer Berufung oder Revision einzulassen, falls
man dies wünscht.

Ich weiß nicht, was du mit diesem Satz genau sagen willst. Es ist nun
mal Gesetz, dass eine Willenserklärung mit ihrem tatsächlichen Zugang
wirksam wird.

Falls man das nicht akzeptiert, habe ich ein persönliches Interesse
daran, hier notfalls einschlägige Gutachter ranzuschaffen.

Nur zu.

Mein Ton ist zugegeben nicht sehr konziliant. Aber ich sage es mal auf
Deutsch:

Wie hier arglose Internetnutzer mit glatten Falschaussagen beschissen
und verängstigt werden, ist schlicht ekelhaft.

Konziliant muss dein Ton nicht sein, aber das geht jetzt doch zu weit.
Bitte werde wieder sachlich.

Technikgkeilheit ist das eine. _Redlichkeit_ ist das andere. Und ich
könnte meinen Anblick im Spiegel nicht mehr etragen, würde ich e-mail
als "sicher" bezeichnen.

Habe ich E-Mail irgendwo als "sicher" bezeichnet? E-Mail ist natürlich
nur unter gewissen Voraussetzungen "sicher".

Ich müsste mir ja das Hirn rausschneiden lassen, bevor ich einen
derartigen sachlich völlig falschen Bockmist raushaue.

Geht's jetzt langsam wieder?

Dipl.-Inform. (TU) Detlef Bosau

Dipl.-Inf. Univ. Frank Kozuschnik
.



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