Re: Fremdcancel aus strafrechtlicher Sicht
- From: Michael Beurskens <beursken@xxxxxxxxxxxxxxxxxx>
- Date: Thu, 13 Oct 2005 16:36:38 +0200
W. Wacker wrote:
>> Die Gretchenfrage ist doch, wer befugt ist und wer nicht.
>
> Ack, und diese Frage wird in dem von mir aufgeführten Dokument
> erschöpfend behandelt. Danach ist zur Löschung und Veränderung
> von Daten befugt, wer Verfügungsberechtigt ist.
Leider sind aber beide Begriffe "unbestimmt" und kaum definierbar (abgesehen
davon, dass die Definition wohl eher umgekehrt sinnvoll ist -
"verfügungsberechtigt" im Sinne von § 303a StGB ist, wer zur Löschung und
Veränderung befugt ist). Denn über die Daten "verfügen" (im Sinne von
Übertragung) darf jeder - denn ich kann mir den Inhalt des Newsserver auf
meinen Rechner spiegeln, was mir sowohl von meinem Serverbetreiber als auch
von den Verfassern der Beiträge eingeräumt wird.
> Und ein Dritter, der
> einen Löschbefehl auf einen fremden Rechner schickt, um dort
> Daten zu liquidieren, die weder ihm gehören, noch von ihm selbst
> stammen, ist nach Ansicht der Rechtsexperten grundsätzlich
> nicht befugt.
Na ja, wer "Rechtsexperte" ist, ist stets eine Frage der Definition.
>> Und das haengt ganz explizit von den konkreten Umstaenden,
>> den ueblichen Gepflogenheiten usf ab,
>
> Das hängt ganz bestimmt nicht von Gepflogenheiten ab.
Die Frage, wem "Daten" zustehen, d.h. wer sie löschen darf, muss ja
irgendwie bestimmt werden. Die Erklärung, dass jeder löschen darf, der
verfügungsbefugt ist, ist insoweit zirkulär (wer alles darf, darf auch
zerstören). Denn die Vorfrage, wer verfügungsbefugt ist, bleibt dabei
offen...
Also muss man die "Verfügungsbefugnis" definieren. Insoweit ist es m.E.
schon relevant, ob es sich um Dateien auf meiner Festplatte, Daten auf
einem externen Server, auf dem ich Webspace gemietet habe, Emails im
Transport zwischen mir und einem Empfänger oder eben Usenet-Beiträge
handelt. Eine allgemeine Aussage hilft insofern nicht weiter. Vielmehr ist
zu fragen, mit welcher Erwartungshaltung die Nutzer an die konkrete
Verwendung (Speicherung / Übermittlung) der Daten herantreten (d.h. den
Gepflogenheiten)...
Gruß
Michael
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Michael Beurskens
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- From: W. Wacker
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