Re: Strafbarkeit von Beziehungen
- From: Achim Waldek <watschel@xxxxxxxxxx>
- Date: Fri, 8 Jul 2005 11:58:01 +0200
Am Fri, 08 Jul 2005 08:55:53 +0200 schrieb Frank Lindner:
> Achim Waldek wrote:
>
>> Am Fri, 08 Jul 2005 00:46:26 +0200 schrieb Frank Lindner:
>>
>>> Volker Gringmuth wrote:
>>>
>>>> Frank Lindner wrote:
>>>>
>>>>> Du hast Recht, der Täter ist ein unbescholtener armer Bürger der
>>>>> auch noch im Gefängnis sitzt, nur weil ein paar der Mädchen die er
>>>>> ins Bett gezogen hat ihn ungerechtfertigt angeschwärzt haben.
>>>>
>>>> So, wie Du mir den Fall bislang dargestellt hast: Ja.
>>>
>>> Ich hatte Dir einen Link zu dem Fall angegeben.
>>>
>>> http://www.stern.de/tv/sterntv/542052.html?nv=cp_L2_rt
>>>
>>> Wenn das Deine Meinung dazu ist.
>>
>> Ich habe den Artikel gelesen. Da ist von einer 14jährigen die Rede
>> Und davon, dass er ihr Alkohol gegeben hat. Damit ist es doch
>> hundgewöhnlicher sexueller Missbrauch. Fertig.
>
> Du hast nicht genau genug gelesen. Zum Tatzeitpunkt war das Mädchen 15.
Nein:
Zitat
Michael S., ein Versicherungsagent aus Gerolzhofen, hat jahrelang Mädchen
in Chaträumen angebaggert - auch die damals 14-jährige Jennifer. Arglos
tauschte sie mit dem Mann Telefonnummern aus und ließ sich auf ein Treffen
ein. Im offenen Cabrio holte Michael S. das Mädchen ab, fuhr sie zu seinem
Haus, gab ihr Alkohol, nötigte sie ins Schlafzimmer und missbrauchte sie.
Ende Zitat.
Du solltest besser lesen!
>>> Beschwer Dich mal bei Stern-TV über den Tenor der Berichterstattung und
>>> diskutier mit denen weiter...
>>
>> Wozu- Volker diskutierte bislang über eine 15jährige. Ob sie gefügig
>> gemacht wurde stand bislang nicht zur debatte.
>> Volker stellt sich nur auf den Standpunkt, dass unter bestimmten
>> Bedingungen Sex auch mit 15 jährigen Mädels straffrei ist.
>> Als einziges kommen von Dir polemische Sarkastische bemerkungen, weil Du
>> keine Argumente hast.
>
> Volker ignorierte wesentliche Teile des Kontextes, z.B. Serientäter der
> dieses systematisch betreibt.
Wenn der Serienrtäter zwischendrinn mit ner > 14 jährigen einvernehmlichen
Sex hat, ist er dafür nicht zu bestrafen. Für die restlichen Fälle schon.
Gruß und EOD
.
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