IQWiG bewertet Blutzuckerselbstmessung negativ




"Negative Bewertung der Blutzuckerselbstmessung nicht nachvollziehbar"
Diagnostica-Verband:
Bericht ist patientenfeindlich und rückwärtsgewandt


Frankfurt (ots) - Berlin - Als rückwärtsgewandt und
patientenfeindlich hat der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH)
den heute veröffentlichten Abschlussbericht des Instituts für
Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) über den
Nutzen der Blutzuckerselbstmessung bei nicht insulinpflichtigen
Diabetikern bezeichnet. Der Bericht ignoriere, dass Medizin und
Gesundheitspolitik längst auf den informierten selbstbestimmten
Patienten setzen, der an seiner eigenen Behandlung mitwirkt,
kritisierte VDGH-Geschäftsführer Dr. Martin Walger in Berlin.

Walger betonte, die Bewertung des IQWiG, das der
Blutzuckerselbstmessung keinen Nutzen bei nicht insulinpflichtigen
Diabetikern attestiert, sei nicht nachvollziehbar, rückwärtsgewandt
und erkläre sich allenfalls aus methodischen Schwächen des Berichts.
Zum einen habe das IQWiG die Blutzuckerselbstkontrolle ausdrücklich
nicht als integralen Bestandteil eines umfassenden Schulungs- und
Behandlungskonzepts beurteilt, wie dies zum Beispiel sein britisches
Pendant, das National Institute of Clinical Excellence (NICE),
fordert. Die Blutzuckerselbstmessung entfalte nur dann ihre volle
Wirkung, wenn die Patienten intensiv geschult werden und die Methode
in ein übergreifendes Konzept eingebettet sei.

Zum anderen seien so genannte randomisierte kontrollierte Studien,
auf die sich das IQWiG bei seiner Bewertung konzentrierte, bei der
Blutzuckerselbstmessung unzureichend. Sie könnten bei Medikamenten
eingesetzt werden, da diese direkt im Körper wirkten. "Die
Blutzuckerselbstmessung liefert hingegen eine Information, aus der
der Patient die richtigen Schlüsse ziehen muss", so Walger. Die
Messung ermögliche es, den Therapieerfolg zu kontrollieren und die
eigenen Lebensgewohnheiten bei verfehltem Erfolg gegebenenfalls
anzupassen. Um diesen Nutzen zu belegen, seien Versorgungsstudien
besser geeignet.

Der VDGH erkennt zwar an, dass sich das IQWiG mit den zum
Vorbericht abgegebenen kritischen Stellungnahmen befasst hat. Er
teilt aber nicht die Schlussfolgerungen des Instituts. So sei es zum
Beispiel nach wie vor nicht nachvollziehbar, warum das Institut der
in Studien festgestellten Senkung des
"Blutzucker-Langzeitgedächtnisses" HbA1c keine klinische Bedeutung
beimisst. Auch seien mögliche Gefährdungen im Straßenverkehr durch
Hypoglykämien (Unterzuckerung) nicht angemessen geprüft worden. Erst
vergangene Woche habe das Verwaltungsgericht Mainz entschieden, einem
Diabetiker die Fahrerlaubnis zu entziehen, weil er nicht regelmäßig
vor Fahrtantritt Blutzuckerkontrollen durchführte.

"Jetzt liegt der Ball beim Gemeinsamen Bundesausschuss. Ihm
obliegt es, den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung
zu konkretisieren", so Walger. Hier werde eine Richtungsentscheidung
darüber getroffen, wie ernst es Politik und Selbstverwaltung mit der
Prävention und der Eigenverantwortung der Patienten ist. "Wie bei
keiner anderen Erkrankung braucht es beim Diabetes den informierten
selbstbestimmten Patienten, der seinen Lebensstil - am besten schon
im Frühstadium - ändert, um teure Folgeerkrankungen und -medikationen
zu vermeiden. Hierzu darf man ihm das wichtigste Werkzeug, die
Blutzuckerselbstmessung, nicht entziehen." Walger appellierte an den
G-BA, sich den fachlich fundierten Argumenten des VDGH nicht zu
verschließen.

Der Verband weist darauf hin, dass der Bericht an der bisherigen
Rechtslage für die Verordnung und Erstattung von
Blutzuckerteststreifen nichts ändert. Ärzte können sie also auch
nicht-insulinpflichtigen Diabetikern wie bisher verschreiben. Das
IQWiG stellte zudem klar, dass es die Bedeutung der Selbstmessung bei
insulinpflichtigen Diabetikern nicht in Zweifel zieht. Sie sei bei
Ärzten und Wissenschaftlern seit langem anerkannt.

Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) vertritt als
Wirtschaftsverband die Interessen von rund 90 Unternehmen mit einem
Gesamtumsatz von rund 3,5 Milliarden Euro. Sie stellen
Untersuchungssysteme und Reagenzien zur Diagnose menschlicher
Krankheiten her, mit denen ein Umsatz von 2,1 Milliarden Euro erzielt
wird, sowie Instrumente, Reagenzien, Testsysteme und
Verbrauchsmaterialien für die Forschung in den Lebenswissenschaften,
mit denen ein Umsatz von 1,4 Milliarden Euro erwirtschaftet wird.

Originaltext: Verband der Diagnostica-Industrie e.V.
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