Re: Wahlrecht verfassungswidrig - Rechenbeispiel?
- From: Thomas Haunhorst <ecs05@xxxxxx>
- Date: Sat, 12 Jul 2008 21:17:35 +0200
Thomas Haunhorst <ecs05@xxxxxx> wrote:
Nehmen wir bei meiner Variante an, dass die Wahlbezirke nicht /gleichgroß/
seien. Das Bundesland Bremen hat zwei Wahlkreise im jetzigen System. Wir
wollen annehmen, dass dieses Bundesland bei meiner Variante ein Wahlbezirk
sei. Ich habe etwas recherchiert, wobei durch eigene Berechnungen (die ich
auf Verlangen vorstellen würde) herausgekommen ist, dass bei dem Einstim-
menverfahren das Bundesland Bremen durchaus Repräsentanten haben würde. Bei
/ausgewogener/ Wahlbezirksliste habe ich errechnet, dass sogar beide
jetzigen Wahlkreise - Bremen Stadt und Bremerhaven - jeweils mindestens ein
Mandat erreichen würden;
Berichtigung: Natürlich bezieht sich diese "Ausgewogenheit" darauf, dass
die Alternativen für die Präferenzstimme des Wählers vorhanden sind.
Voraussetzung dafür, dass dann tatsächlich regionale Kandidaten aus den
beiden Regionen ein Mandat erhalten, ist eben, dass sie vom Wähler aus-
reichend präferiert werden. Aber darauf habe ich dann weiter unten
(erst) aufmerksam gemacht.
die Wahlbeteiligung ist dafür mehr als ausreichend.
Wenn wir davon ausgehen, dass die Wähler beim Einstimmenverfahren die
Kandidaten /in ihrer Region/ bevorzugen, dann haben diese Kandidaten auch
eine große Chance in das Gremium einzuziehen. Entscheiden sich die Wähler
aber anders und präferieren einen Kandidaten aus einer anderen Region (z.B.
präferiere ein Wähler aus Bremerhaven einen Kandidaten aus der Stadt
Bremen), dann bekundet er eben mit seiner Stimme, dass er gerne diesen
Kandidaten haben will, der bei der heutigen Wahlkreisaufteilung in einem
ganz anderen Wahlkreis ist. Diese Art der Präferenz berücksichtigt das
Einstimmenverfahren.
--
Thomas Haunhorst
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