Re: OT Im Land fehlen 100000 Ingenieure



Christian Zietz wrote:
Oliver Bartels schrieb:
Sofern Du die Dateisystem nicht durch den Klau von
Betriebsinterna, sondern z.B. aus öffentlich zugänglichen
Quellen oder durch normale Analyse von Datenträgern
entwickelt hast und keine Patentrechte greifen:

- Da sind die IMHO ganz klar auf dem Holzweg.

Eine (inoffizielle) Formatbeschreibung kursiert im Internet, die übrigen
Details habe ich durch Trial-and-Error anhand der Analyse von Dateien in
besagtem Format herausgefunden. Das einzige Patent, das die Firma in der
Sache vorweisen konnte, ist mittlerweile abgelaufen.

Die kommen mit einer anderen Begründung: Kopierschutz.

Das kommt mir irgendwie soooooo bekannt vor.

Bei mir war's allerdings kein Weltkonzern, sondern ein Ersatz für ein
$15 Sharewareprogramm nebst Dateiformatbeschreibung. Ein Anwaltsbrief
von seinem Distributor macht einem armen Schulabgänger allerdings
natürlich mächtig Eindruck, auch wenn die Argumentation von Anfang an
bogus war (angeblich hätte ich in zwei Wochen 10000 DM Schaden verursacht).

Vor ein irgendwie geartetes Gericht ist das nie gekommen, da die
Gegenseite es nicht mal gebacken bekommen hat, die im Schreiben
versprochenen Nachweise (Vertretungsberechtigung für den Autor,
Urheberrecht des Autors des Originalprogramms) zu erbringen. Die Frage,
welche §§ ich angeblich verletzt hätte, hatten wir da noch gar nicht
gestellt. Die letzte Verlautbarung der Gegenseite war, dass ich sofort
vor Gericht stünde, wenn ich das Programm wieder öffentlich verfügbar
mache (ich hatte, um guten Willen zu demonstrieren, die index.html
gelöscht :-). IIRC ein reichliches Jahr später hab ich es wieder
freigegeben, und es ist nichts passiert.

Ach, doch, der ursprüngliche Kläger ist inzwischen pleite (oder so,
jedenfalls gibt's seine Webseite nicht mehr), und der Originalautor
freut sich insgeheim, dass ich sein Softwaresystem noch halbwegs
supporte, traut sich nur nicht, das zu sagen. Mein Programm gibt's immer
noch.

Gut, bei einem Weltkonzern könnte das etwas anders ablaufen. Aber
erstmal laut zu brüllen und bei Zurückgebrüll klein beigeben ist
zumindest in manchen Branchen verbreitet. Brüllen kostet ja erstmal nichts.

Und das läuft in etwa so: Wenn sie die Nutzung des Dateiformats
lizensieren, können sie den Lizenznehmern via Vertrag natürlich
vorschreiben, was deren Software mit den Dateien anstellen darf und
was nicht und folglich eine Art DRM auf Vertragsbasis durchsetzen,
obwohl das Format selber keinerlei technische Vorkehrungen
(Verschüsselung u.dgl.) für diesen Zweck trifft.

A lizensiert das Programm, sendet eine damit erstellte Datei
unkommentiert per Email an B, und der reverse-engineert das. Sollte sich
nicht verbieten lassen.

Davon abgesehen sind nur "wirksame technische Maßnahmen" geschützt.
DRM-per-Vertrag ist weder wirksam, noch technisch.


Stefan

.



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