Re: Gekauftes Eagle - Cracken erlaubt?



Rainer Zocholl schrieb:

> (Oliver Bartels) 14.08.05 in /de/sci/electronics:
>
> >Ohne Dongle hätten wir aber keine Chance zu
> >verhindern, dass Kunden die Updates untereinander
> >tauschen oder einen Arbeitsplatz unter Wartung
> >nehmen und den Rest "so" updaten.

@ Oliver ...
Damit wir uns nicht missverstehen:
Ich hab' vor zehn Jahren mit der Demoversion
eine kleine Platine verzapft (halbe Eurokarte
war beinahe zu gross), war's zufrieden und habe
jedem die Software empfohlen (ob er's hören
wollte oder nicht).

Das war Zuarbeit für eine Kassenschublade
die von einem branchenspezifischen POS-Programm
bedient wurde. Für dieses Programm wurde damals
der Kopierschutz diskutiert. Aus Kostengründen
wurde gegen Dongle entschieden. Die (damals) neumodischen
Dongles mit Verfallsdatum kamen erst recht nicht infrage.

Die Demo-Version hat die Eingabe der Firmendaten
für die Belege geblockt. Die Vollversion wurde auf
Firmendaten und Bindung an die Festplatten-
Seriennummer gefixt (verschlüsselt).
Bei Festplattenwechsel hatte der Kunde vier Wochen
Zeit einen neuen Schlüssel anzufordern (Diskette).

Aushäusige "Sicherheitskopien" haben sich unwillkürlich
und endgültig auf Demo-Version reduziert (logisch,
andere Festplatte ;-)

@Rainer ... (und Oliver)

> Ein Kunde der die Software für xxx.xxx Euro kauft ist doch
> im Nachteil zu seinem Konkurrenten, der sie einfach
> in einem P2P Netz geklaut hat, oder im Transitbereich des
> Franfurterflughafens für xxxx Euro in bar eine gekrackte CD
> gekauft hat, die vielleicht sogar ne Zeitlang funktioniert.

Bei dem Gedöns das neumodische Programme mit Install-Shield
und Konsorten veranstalten wundert mich dass das Problem
P2P oder Raubkopie nicht ansatzweise unterbunden werden
kann. Wenn ich den resultierenden Verzeichniswust anschaue
ist es doch ein leichtes etwas gemischt verschlüsseltes
unterzubringen, z.B. eine ausreichend grosse Binärdatei
mit einem verstreuten Nutzdatenanteil von 0,1 Promille.

> Also ist es eigentlich fair dem Kunden gegenüber,
> die Software zu verdongeln.

USB-Dongle ja, wenn man das Glück hat heutzutage einen
thermisch gesunden Rechner zu finden.

> Dazu kommt das Problem, das manche Kunden nicht wissen(können)
> was ihre Mitarbeiter so machen. Mit Dongle kann das Programm aber
> nur x-mal laufen.

Ehrliche Kunden achten inzwischen darauf, nur die Musik-CD's
werde kopiert ;-)

> Allerdings:
> Werden keine "Floating"-Lizenzen angeboten ist das wieder
> unfair dem ehrlichen Kunden gegenüber!

Bei der oben erwähnten POS-Software hat die netzwerkfähige
Version einfach das doppelte gekostet. Egal wie viele Rechner,
schliesslich hatte man auch an Netware verdient, und es gab
eine milde monatliche Pauschale pro Netzwerk.

Ich sehe das Problem eher dort wo sich (neue oder weiter-
bildende) Mitarbeiter in der Freizeit einarbeiten wollen
(oder müssen). Nicht nur Programmier haben in grösseren Betrieben
das Problem der maximal erlaubten Arbeitszeit von zehn
Stunden pro Tag.

> >Und nun sieht der Mitarbeiter den Dongle, weiß, dass
> >sein Kollege bei einer anderen Firma mit einer neuen
> >Win/Linux Software arbeitet, während er sich mit DOS
> >rumquält.

Im Zusammenhang mit Platinen-Layout würde ich als
Cheffe Wert darauf legen dass an einer "Work"station
gearbeitet wird (DOS, alter Eagle) damit die Arbeit
nicht durch eMail, Briefeschreiben, Berichteerstellen
und surfen in der weltweiten Spinnwebe leidet ;-)
(Unser Lagerist klagt über Konzentrationsschwierigkeiten
und ärgert sich wenn ich seine Diskobeschallung abschalte
wenn ich ihm einen Teil seiner Arbeit abnehmen (muss)).

> >Klar ist der stinkig auf die Box und den bösen
> >Softwarehersteller, der ihm das Update freischalten
> >_könnte_ ("ist doch nur eine Datei"), es aber
> >wohlweislich nicht tut.

Geschickterweise wären das mehrere ganz geschickte
Dateien ;-)

> Tja, ohne Dongle hätte er schon längst die Kopie laufen.
> Das Cheffe dafür in den Knast gehen kann weiss der MA nicht.

Der MA kann andererseits voraussetzen dass sein Chef alle
notwendigen Lizenzen besitzt?

> >Einen schönen Feiertag (in Bayern ;-) wünscht mit
>
> Du kannst ganz schön gemein sein!
>
> >P.s.: "Ich hab 20 Jahre Miete gezahlt, wieso gehört
> >mir die Wohnung immer noch nicht ?"
>
> Aber die Möbel gehören Dir!
>
> Wenn schon schlechten Vergleich, dann nimm lieber "Erbpacht": Dort
gehört
> nach deren Ablauf das Haus darauf dem Grundstückeeigentümer (Logo,
> sonst wäre das Grundstück ja blockiert).

Es hiess früher "Mietzins", nicht zu verwechseln mit Mietkauf.
Heute wird erwartet dass der Mieter die Anschaffung des
Gebäudes mitbezahlt. Nach Möglichkeit innerhalb zehn Jahren.

Gruss,
Georg


.



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    (microsoft.public.de.fox)