RSV4 von Linksabbieger abgeschossen
- From: Oliver Bartels <spamtrap@xxxxxxxxxx>
- Date: Fri, 27 Nov 2009 17:09:51 +0100
Hi allerseits,
irgendwie habe ich mit brandneuen Aprilia-Modellen kein Glück:
Heute morgen hat mich ein Schnarchnasen-Linksabbieger aus
einer Seitenstrasse kommend auf meiner RSV4 Factory, welche
auf der Hauptstrasse geradeaus fuhr, abgeschossen.
Das Auto stand plötzlich vor mir, fast kein Bremsweg verfügbar.
Reaktionsmöglichkeit Null, der Typ ist einfach rausgefahren.
Angeblich wäre mein Lichtkegel in dem von anderen Autos
untergegangen.
Ich habe - Lederkombi und guter sportlicher Kondition sei
dank - "nur" ein dickes Knie und bei bestimmten Bewegungen
Schmerzen an den oberen rechten Rippen (vmtl. Prellung oder
irgendwas zickt am Pectoralis) und teilweise Schulter.
Krankenhaus-Doc hat mich entlassen, morgen geht es zum
Spezial-Orthopäden (ggf. MRT, wg. meinem ganzen Sport-Kram).
Gegner-VN und -Versicherung haben bereits die volle Schuld
eingestanden, laut Polizei gibt es da auch nix dran zu rütteln,
absolut klare Vorfahrtsverletzung und fehlende Sorgfalt
beim Linksabbiegen.
Die Maschine ist Schrott, Rahmenschaden, Motor ölt, Felgen
hinüber, fast alles kaputt, der Polizist hat nur gestaunt, als er
mich auf der Wache in der Tür stehen sah, dto. der von mir
beauftragte Gutachter.
Doc-Kosten plus Doc-Extrakosten wg. Sportwissenschaft plus
Helm, Kombi usw. darf eh die Versicherung zahlen, sollte man
mich krankschreiben, dann kommt halt noch mein regulärer
Tagessatz hinzu. Dto. tickt der Zähler wg. Nutzungsausfall.
Aber mal eine Frage: Die RSV 4 Factory ist ja offiziell nicht mehr
erhältlich (Homologationsmopped). Ich will kein Geld, ich will
auch keine "R", ich möchte so gestellt sein wie vor dem Unfall
(§249 BGB), sprich es muss, wenn dann eine _Factory_ wieder her.
Weiß einer, wie das dann versicherungstechnisch geht, von
wegen rauskaufen oder "Reparatur" aus lauter Einzelteilen
als Kit ?
Nur mit "ist unwirtschaftlich, wir zahlen Liste" können die sich
IMHO nicht rausreden, denn im Zweifel ist ja eine
Wiederbeschaffung per "offer you shouldn't resist" an
Drittbesitzer möglich. Kostet das dann satt Aufpreis, so ist ja genau
dieser Preis+Aufpreis jener Wert, den meine Maschine hatte, d.h.
§251 BGB (Entschädigung mit Geld, wenn Wiederherstellung
nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich) sollte nicht
greifen, oder ?
Gruß Oliver
P.s.: Gottseidank nicht mehr passiert, von mir beauftragter
Gutachter ist dran, als Firmeninhaber habe ich selbstredend
gute RA Kontakte (ist nur heute nicht mehr da), Rechtsschutz
hab ich auch.
P.s.2: Nein, ich sag jetzt nicht, welche Versicherungsaktien
man verkaufen sollte #
P.s.3; Ich denke schon über das Weiterfahren ja/nein auch
nach, denn gegen derlei Herrschaften ist keiner gefeilt.
--
Oliver Bartels + Erding, Germany + obartels@xxxxxxxxxx
http://www.bartels.de + Phone: +49-8122-9729-0 Fax: -10
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