Re: Lasermessung
- From: Dirk Straka <expires_080831.m.magpie@xxxxxxxx>
- Date: Sun, 10 Aug 2008 13:37:16 +0200
Thomas Klein wrote:
[...]
Ich würde mich auf jeden Fall an einen Anwalt wenden, die Akten
über diesen anfordern und evtl. (wenn der Anwalt dies empfiehlt)
gegen den Bescheid vorgehen.
Keine Chance. BTDT, no T-Shirt. Das Wissen um die Speed-Messung
per Navi resp. GPS ist noch nicht weit genug verbreitet und selbst
hinzugezogene sogenannte Sachverständige *prust* wissen nicht, was
da eigentlich passiert. Der, der bei meinem "Laser vs. GPS"-Termin
hinzugezogen war, hat der ahnungslosen Richterin nur nach dem Mund
geredet (die Jungs sind nämlich auch nur Freiberufler und wollen
Folgeaufträge haben) und dem GPS jedwede Beweiskraft abgesprochen.
Weil ohnehin nur Mittelwerte angezeigt und geloggt werden.
Dass aber selbst diese Mittelwerte bei hinreichend dichter Track-
punktfolge allenfalls um ein oder zwei km/h vom höchsten Wert in
dieser Teilstrecke abweichen können, weil man innerhalb einer
Sekunde mit einer Dose bergauf keine viel grösseren Sprünge hin-
bekommt, und man in dieser Sekunde schon gar nicht mal eben von
(im GPS geloggten) 91 auf (vom Laser angeblich gemessene) 110
kommt, um dann (wegen des Mittelwertes) wieder genau so lange auf
72 'runterbremst, um am Ende der Sekunde wieder auf 91 zu sein,
wurde einfach als (m)ein wildes Rechenspielchen abgetan. Ich als
Amateur könne da gar nix zu sagen. Er hätte das ausprobiert und
das ginge. Und ausserdem hätte er bei Garmin angerufen und die
hätten ihm bestätigt, dass das mit dem GPS wegen eines Logging-
verzuges gar nicht ginge ... <ohne Worte>.
Ein paar Möglichkeiten für Ungenauigkeiten von "nicht
befestigten" Geschwindigkeitsmessern (Radarfallen) wären z.B.
Zittern der Hände des Blitzer-haltenden-Beamten (oder auch nur
von den Ordnungsämtern bezahlten Hobby-Möchtegern-Polizisten),
Nop - wenn Du auf Laserpistolen anspielst: Wenn die zu arg zittern,
verweigern die die Messung komplett.
Aufstellen der Blitzanlage in nicht zulässigem Winkel zur
Fahrbahn oder zu nah an der Fahrbahn,
Ebenfallös nop - der Schnitti braucht dann nur seine Fotos von der
Referenzmessung vorzulegen und schon ist er aus dem Schneider.
Interessanterweise beruht das alles auf Treu und Glauben, denn auf
den Fotos ist nut der Messwert drauf. Der Tachowert des fotogra-
fierten Streifenwagens wird nur per Auge dokumentiert. Ebenso wie
das Messergebnis mit dem Laser. Wenn sie Dir den nicht gezeigt(!)
haben, würde ich da ansetzen, das könnte noch die beste Chance
sein.
Fahrspurwechsel wärend des Blitzens, nicht geeichtes oder nicht
ordentlich aufgestelltes Blitzgerät,
Da werden einfach Prüfprotokolle vorgelegt. Und wann die
gestempelt wurden ...
bei starkem Wind evtl. etwas in den Foto-Bereich geratenes
(hiermit bis nicht Du gemeint), Bediener der Blitzanlage ist
nicht auf diesem Gerät geschult usw.
Siehe Prüfprotokolle.
Greets, Dirk
--
Die Trennlinie zwischen einer (angepasst) sportlichen und einer
riskanten oder gar rücksichtslosen Fahrweise ist fließend und in
hohem Maße vom Standpunkt des jeweiligen Betrachters abhängig.
[16. Senat d. OVerwG NRW v. 14.03.2006]
.
- References:
- Lasermessung
- From: mat.voss
- Re: Lasermessung
- From: Thomas Klein
- Lasermessung
- Prev by Date: Re: Motorräder einreiten wie Frauen?
- Next by Date: Re: Motorraddieb in Österreich erschossen
- Previous by thread: Re: Lasermessung
- Next by thread: Re: Lasermessung
- Index(es):
Relevant Pages
|
Loading