Re: Wie sichere Ich mich beim Kauf das ein Motorrad nicht gestohlen ist



Hallo Philip,

Philip Herzog schrieb:
Matthias Petri wrote:

an gestohlenen Sachen kann man kein Eigentum erwerben... und man muß sich am "Verkäufer" halten um sein Geld zurückzuverlangen.


Stimmt das auch noch wenn das KBA einen neuen Brief ausgestellt hat, da da
nach Veröffentlichung gewisse Wartefristen existieren (und verstrichen sind)?



Da wird das Gericht entscheiden müssen, grundsätzlich kann man an gestohlenem bei uns kein Eigentum erwerben. Guter Glaube?

Ab da wird es derzeit eher philosophisch,


Matthias Petri
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CB400N BJ80 145Mm; XJ650 BJ81 174Mm(RIP); UT KTN125 BJ51 ?Mm; NSU MAX BJ53 ?Mm nunmehr mit Steib LS200

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