Re: Wo gelten diese Schilder 254/240? (Korrigiert)
- From: Kristian Neitsch <project-2501@xxxxxx>
- Date: Thu, 24 May 2007 17:47:34 +0200
Andreas Randolf schrieb:
Oder jemand meinte, für beides, Fahrbahn und begleitenden Weg.
Aber im Zweifelsfall ist es nur der begleitende Weg. Denn das
Zeichen steht neben ihm und nicht neben der Fahrbahn.
ist übrigens in Gegenrichtung unmissverständlich mit 254
beschildert, insofern ist mit dem abgelichtetem Schild vermutlich
Die Gegenrichtung interessiert nicht.
die Straße als Ganzes gemeint. Dort sind nämlich unglaubliche
100 km/h erlaubt.
Wie auf jeder Landstraße.
Kristian
--
§23 StVO Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers Abs.3 Satz 3:
Radfahrer und Führer von Krafträdern dürfen die Füße nur dann von den
Pedalen oder den Fußrasten nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert.
.
- References:
- Wo gelten diese Schilder 254/240? (Korrigiert)
- From: Andreas Randolf
- Re: Wo gelten diese Schilder 254/240? (Korrigiert)
- From: Christoph Maercker
- Re: Wo gelten diese Schilder 254/240? (Korrigiert)
- From: Andreas Randolf
- Wo gelten diese Schilder 254/240? (Korrigiert)
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