Re: Zu: Radweg vereist - was dann?
- From: Volker Bartheld <dr_versaeg@xxxxxxxxxx>
- Date: Thu, 26 Jan 2006 07:46:31 +0100
Hi Ulli!
>Frank Bokelmann <k8@xxxxxxxxxxxxxxxxxx> wrote:
>> Schließlich antworte ich auf den Anhörungsbogen, so frech ich kann,
>> z.B., daß ich da jeden Tag so fahre (was auch stimmt) und ich jetzt um
>> einen Bußgeldbescheid bitte, damit wir endlich mal zu Gericht kommen.
>> Und ich höre nie wieder davon.
>Warum eigentlich? Im Prinzip hat der Polizist doch recht? Warum kommt da
>nie ein Bußgeldbescheid?
Das wundert mich auch. Normal scheitert die Verfolgung von
Ordnungswidrigkeiten bei Radfahrern an der Feststellung von Personalien
oder gerichtsfester Beweisbarkeit. Wenn, wie im Falle von Frank aber
Vorsatz in Verbindung mit dem Widersetzen gegen eine polizeiliche
Anordnung hinzukommt und zumindest die Chance einer Beamtenbeleidigung
konstruiert werden kann, besteht zumindest nach meinen Erfahrungen eine
hohe Motivation, das Ticket auch an den Mann zu bringen.
Abgesehen von der Tatsache, dass Frank im geschilderten Fall vermutlich
zu Recht die Fahrbahn benutzte (die Benutzung des pflichtigen Radwegs
war nicht zumutbar oder es handelte sich nicht um einen solchen) ist die
Provokation eines Polizeibeamten immer unnoetig und eine schlechte Idee.
Ein Auskenner wird sich sehr schnell des StVZO-maessigen Zustandes
Deines Fahrrads versichern wollen, die gaengigen Richtlinien parat haben
und auch sonst noch allerlei Unannehmlichkeiten generieren.
Frueher am Ziel ist man mit der Methode aber in keinem Fall, hat nervige
Schreibarbeit (und muss u. U. sogar bei der Polizeiwache vorbeitingeln)
und hat sich unnoetig gestresst. Ein "Oh, das tut mir leid, aber da
vorne war der Radweg total vereist, das war mir zu riskant." haette es
auch getan.
Aber den pubertaeren Rotzloeffel raushaengen lassen ist natuerlich
ungleich cooler, man verkneift es aber ziemlich schnell, wenn man z. B.
ein Krad faehrt, das nur noch am Rande den ueblichen Bestimmungen
genuegt oder Wert auf den dauerhaften Erhalt seiner Fahrerlaubnis legt.
Ich rate in diesem Zusammenhang zur Lektuere von 1), dort ist zwar ein
Motorradfahrer betroffen, man kann aber zwanglos ersehen, wie lang
Justizias Arm reicht.
Gruss,
Volker
1)
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