Re: Global Pension Plan




Freidenker;2069704 Wrote:
F-I-N-G-E-R-
-W-E-G-!-!-!-!-!-!-!-!-!-!-!-!-!-!-!-!-!-!-!-!-!-!-!-!-!-!-!-!-!-!-!-!-!-!-
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-
Das kann natürlich nicht funktionieren. Da sind Betrüger der dreisten
Sorte unterwegs.
Aus 100 Buntpapier innerhalb eines Jahres 10.000 Buntpapier machen zu
wollen kann auf dem Finanzmarkt nicht gehen.

* S i e h a b e n 1 0 0 % R e c h t .

E i n e G e l d m a s c h i n e N a m e n s G L O B A L P E N
S I O N P L A N u n d U . A . E P e n s i o n F u n d . . . *


BETRÜGER HABEN KURZE BEINE... BITTE WEITERLESEN
OBERGERICHT KANTON SOLOTHURN, URTEIL STAPA.2006.32 V.
16.08.2007 AM 22.01.2008 IN RECHTSKRAFT ERWACHSEN

GLOBAL PENSION PLAN GPP UND U.A.E PENSION FUND IST BETRUG, HAT SEIN
ENDE GEFUNDEN WEGEN GEWERBSMäSSIGEM BETRUG, VERUNTREUUNG ETC... IN DER
STRAFANSTALT
BUNDESAMT für JUSTIZ

WARNUNG MLM Schneeballfirma
Schneeballsystem, Strukturvertrieb, Pyramidensystem, Pyramidenspiel,
Progressive Kundenwerbung, Geld-Sekten, Multi-Level-Marketing MLM: Diese
Formen des Verkaufs können strafbare Werbung enthalten Auf dem
Psychomarkt werden oft rabiate Methoden der Beeinflussung angewendet.
Umgangssprachlich wird dann gern von Gehirnwäsche gesprochen. Auch
manche Vertriebsorganisationen wenden solche Methoden an. Nur
vordergründig geht es um den Vertrieb von Waren.
Tatsächlich wird finanzielle und psychische Abhängigkeit erzeugt und
ausgenutzt.

Die Masche geht so: Wer 65 Franken oder 30 Euro einzahle, erhalte
55'000 Euro, sobald 100'000 Leute mitmachen. Wer andere anwirbt, dem
werden zusätzliche 2000 Euro pro Mitglied versprochen.

Doch das Ganze kann nicht aufgehen: Erhalten als Beispiel 100'000 Leute
je 55'000 Euro, braucht es bereits 5,5 Milliarden Euro. Dieses Geld soll
ein Grossinvestor einschiessen, der zwölf Milliarden Euro lockermache,
ist auf der Website von GPP zu lesen. Pro Mitglied könne der Investor
eine Rentenversicherung über 200'000 Euro abschliessen. So mache auch er
am Schluss einen Gewinn von 6,4 Milliarden Euro.


Betroffene warten auf ihr Geld
«Diese finanzielle Konstruktion ist absurd», meint die Rechtsanwältin
Nathalie Garny vom Beobachter-Beratungszentrum. «Aber typisch für ein
betrügerisches Vorgehen. Wir warnen ausdrücklich davor, bei Global
Pension Plan mitzumachen.»

Denn es bleibt völlig im Dunkeln, wer dieser Grossinvestor ist, an wen
genau man seinen Beitrag von 30 Euro zahlt und wer hinter der Website
steht. Zudem kann man nicht überprüfen, wie viele Personen in das
Konstrukt eingezahlt haben.

Rund ein Dutzend Betroffene haben sich in den letzten Wochen beim
Beobachter gemeldet. Die Auszahlung wurde ihnen auf Mitte 2007, auf Ende
2007 oder auf Ende Januar 2008 versprochen. Niemand hat bisher auch nur
einen Euro gesehen.

«Global Pension Plan weist Elemente eines illegalen Schneeballsystems
auf», erklärt Valérie Berset Hemmer vom Bundesamt für Justiz. «Wir raten
dringend davon ab, daran teilzunehmen. Wer andere Mitglieder anwirbt,
macht sich sogar strafbar», so Berset Hemmer.

Quelle: http://tinyurl.com/b9grra


Kredittilsynet (The Financial Supervisory Authority of Norway) warns
against investment offers marketed by Global Pension Plan

Kredittilsynet has received information that representatives of Global
Pension Plan have approached investors in Norway offering a pension
insurance project.

Global Pension Plan does not have authorization from Kredittilsynet in
accordance with the Act on Insurance Mediation to offer insurance
mediation services in Norway.

Kredittilsynet?s registry contains information on all companies which
are authorized to mediate insurance services in Norway.

For further information, please contact Kredittilsynet, tel. + 47 22 93
98 00
Senior Adviser Ellen Jakobsen, tel. +47 22 93 98 24

Published: 28.08.2007
Quelle: http://tinyurl.com/asbwor


Finanzmarktaufsicht: Warning über GLOBAL PENSION PLAN
Finanzmarktaufsicht (FMA)
Praterstraße 23
A-1020 Wien
Tel. +43-1-24959-0
Fax +43-1-24959-5499

WARNING NOTIFICATION
Norway, 24/10/2007

Kredittilsynet warns against Global Pension Plan

Kredittilsynet has received information that representatives of Global
Pension Plan have approached investors in Norway offering a pension
insurance project.

Global Pension Plan does not have authorization from Kredittilsynet in
accordance with the Act on Insurance Mediation to offer insurance
mediation services in Norway.

Kredittilsynet?s registry contains information on all companies which
are authorized to mediate insurance services in Norway.

For further information, please contact Kredittilsynet, tel. + 47 22 93
98 00
Senior Adviser Ellen Jakobsen, tel. +47 22 93 98 24

Opprettet: 28.08.2007/
Sist lagret: 28.08.2007

Quelle: http://tinyurl.com/a3o4bs


Artikel | K-Geld 2/2007
Wers glaubt, wird sicher nicht reich

Bei K-Geld haben sich in jüngster Zeit immer wieder Leser mit Fragen
zum sogenannten Global Pension Plan gemeldet. Sie haben Mails erhalten,
in denen ihnen eine Anlage mit einer sagenhaften Rendite versprochen
wurde.

Die Kommentare der Leser: «Ich traue dieser Sache nicht», «ich kann mir
kaum vorstellen, dass das seriös ist», «es könnte sich dabei um ein
Schneeballsystem handeln» usw.

Tatsächlich, das Misstrauen ist gerechtfertigt. Der Global Pension Plan
verspricht mit einer undurchsichtigen Rechnung, dass jeder Teilnehmer
für eine Gebühr von 30 Euro eine Prämie von 55 000 Euro erhalte, sobald
insgesamt 100 000 Mitglieder eingeschrieben seien. Ausserdem soll jedes
Mitglied 2000 Euro für die Vermittlung jedes weiteren Mitglieds
bekommen.

Diese Rechnung kann nicht aufgehen. Die Gefahr ist gross, dass die
Organisatoren des Global Pension Plans mit den Einzahlungen das Weite
suchen.

Informationen über die Hintermänner sind weder auf der Website noch auf
gedruckten Unterlagen zu finden. Sogar die Internet-Adresse ist anonym
registriert.

In der Schweiz tritt Hansruedi Hauser aus Schänis GL als Vermittler
auf. Hauser ist der Betreiber eines World Wide Network Teams. Auf die
Fragen von K-Geld hat er nicht geantwortet.

04. April 2007
Quelle: http://tinyurl.com/4d7k7c
___________________________________

AFFäRE RAIFFEISENBANK ZUCHWIL UND REGIOBANK SOLOTHURN
DAS SOLOTHURNER OBERGERICHT, STRAFKAMMER HAT DEN HOCHSTAPLER UND
SOZIALHILFEBETRüGER \"PROF. DDDDR.\" PAUL E. WITTMER(-ZAPPA = FALSCHER
NAME), Z. ZT. UNTERSUCHUNGSGEFäNGNIS SOLOTHURN, WASSERGASSE 23, 4500
SOLOTHURN, UNTER ANDEREM WEGEN GEWERBSMäSSIGEM BETRUG FüR SCHULDIG
BEFUNDEN.
SEINE MASCHE ZOG ER üBER JAHRE HINWEG DURCH: PAUL E. WITTMER GAB SICH
ALS ANWALT MIT GLEICH MEHREREN DOKTOR- UND EINEM PROFESSORENTITEL AUS,
KASSIERTE VORAUSZAHLUNGEN, NAHM GELDER ENTGEGEN, UM SIE ANGEBLICH
GEWINNBRINGEND ANZULEGEN.
WEGEN U.A. GEWERBSMäSSIGEM BETRUG WURDE ER ZU 27 MONATEN GEFäNGNIS
VERURTEILT.
URTEIL STAPA.2006.32 V. 16.08.2007, AM 22. JANUAR 2008 IN RECHTSKRAFT
ERWACHSEN

SCHWEIZERISCHES BUNDESGERICHT
STRAFRECHLICHE ABTEILUNG
URTEIL 6B_787/2007/BRI VOM 22. JANUAR 2008

PAUL E. WITTMER, ARGENZIPFEL 455, AT-6883 AU, ÖSTERREICH,
BESCHWERDEFüRHRER, VERTRETEN DURCH RECHTSANWALT LUZI STAMM,
PILGERSTRASSE 22, 5405 BADEN

GEGEN

STAATSANWALTSCHAFT DES KANTONS SOLOTHURN,
FRANZISKANERHOF, BARFüSSERGASSE 28, 4502 SOLOTHURN,
BESCHWERDEGEGNERIN

GEGENSTAND:
VERUNTREUUNG, SACHENTZIEHUNG, BETRUG ETC.; STRAFZUMESSUNG, TEILBEDINGTE
STRAFE,
BESCHWERDE GEGEN DAS URTEIL DES OBERGERICHTS DES KANTONS SOLOTHURN,
STRAFKAMMER, VOM 16.08.2007

DER PRäSIDENT ZIEHT IN ERWäGUNG:

1.
DAS OBERGERICHT DES KANTONS SOLOTHURN SPRACH DEN BESCHWERDEFüHRER MIT
URTEIL VOM 16. AUGUST 2007 UNTER ANDEREM DER MEHRFACHEN VERUNTREUUNG
SOWIE DES GEWERBMäSSIGEN BETRUGS SCHULDIG UND VERURTEILTE IHN, ZUM TEIL
ALS ZUSATZSTRAFE ZU EINER FRüHEREN VERURTEILUNG, ZU EINER
GEFäNGNISSTRAFE VON 27 MONATEN.

DER BESCHWERDEFüHRER WENDET SICH MIT BESCHWERDE IN STRAFSACHEN ANS
BUNDESGERICHT UND BEANTRAGT, DER ENTSCHEID DES OBERGERICHTS SEI
AUFZUHEBEN, UND ER SEI VON SCHULD UND STRAFE FREIZUSPRECHEN.
EVENTUALITER SEI DER KANTONALE ENTSCHEID ZU KASSIEREN UND DER FALL AN
DIE VORINSTANZ ZURüCKZUWEISEN. NACHDEM ER ZUR BEZAHLUNG EINES
KOSTENVORSCHUSSES AUFGEFORDERT WURDE, BEANTRAGT ER, ES SEI AUF DIESEN ZU
VERZICHTEN.

2.
DER VERTRETER DES BESCHWERDEFüHRERS LEGT EIN SCHREIBEN VOM 28. NOVEMBER
2007 AN IHN EIN, WORIN DER BESCHWERDEFüHRER DEN VERTETER DARAN ERINNERT,
DASS DIESER INNERT FRIST BESCHWERDE ANS BUNDESGERICHT EINREICHEN MüSSE
(BESCHWERDEBEILAGE 1). BEI DIESER SACHLAGE IST DAVON AUSZUGEHEN, DASS
DER VERTRETER RECHTSGüLTIG BEVOLLMäCHTIGT IST, BESCHWERDE VOR
BUNDESGERICHT ZU FüHREN. AUCH WENN DER VERTRETER DEN BESCHWERDEFüHRER
SEIT DEM ZWEITINSTANZLICHEN VERFAHREN NICHT MEHR TREFFEN KONNTE
(BESCHWERDE S. 2 ZIFF.3) IST AUF DAS EINFORDERN EINER NEUEN VOLLMACHT ZU
VERZICHTEN.

3.
DER BESCHWERDEFüRHRER BESTREITET DIE öRTLICHE ZUSTäNDIGKEIT DER
BEHöRDEN DES KANTONS SOLOTHURN (BESCHWERDE S. 3 ZIFF. 5). ZWAR WENDET
DAS BUNDESGERICHT DAS RECHT ZUR HAUPTSACHE VON AMTES WEGEN AN (ART. 106
ABS. 1 BGG). RECHTSSCHRIFTEN HABEN INDESSEN NACH ART. 42 ABS. 1 BGG
UNTER ANDEREM DIE BEGEHREN UND DEREN BEGRüNDUNG MIT ANGABE DER
BEWEISMITTEL ZU ENTHALTEN. IN DER BEGRüNDUNG IST IN GEDRäNGTER FORM
DARZULEGEN, INWIEFERN DER ANGEFOCHTENE AKT RECHT VERLETZT (ART. 42 ABS.
2 BGG). DAMIT OBLIEGT DEM BESCHWERDEFüHRER, DIE BEHAUPTETEN
RECHTSVERLETZUNGEN ZU NENNEN UND DIESE ZU RüGEN ZU BEGRüNDEN (URTEIL
1C_32/72007 VOM 18. OKTOBER 2007, E. 1.3). DAS SCHLICHTE BESTREITEN DER
öRTLICHEN ZUSTäNDIGKEIT GENüGT DIESEN MINIMALEN BEGRüNDUNGSANFORDERUNGEN
NICHT.

DER BESCHWERDEFüHRER MACHT GELTEND, DAS ANGEFOCHTENE URTEIL SEI FORMELL
MANGELHAFT UND DESHALB UNGüLTIG (BESCHWERDE S. 3 ZIFF. 6). DIE FORM
EINES KANTONALEN STRAFURTEILS RICHTET SICH INDESSEN NICHT NACH DEM
SCHWEIZERISCHEN RECHT IM SINNE VON ART. 95 BGG. INWIEWEIT EINE
VERLETZUNG SEINER GRUNDRECHTE VORLIEGEN KöNNTE, WIRD IN DER BESCHWERDE
NICHT IN EINER ART. 106 ABS. 2 BGG GENüGENDEN WEISE DARGETAN.

WAS DER BESCHWERDEFüHRER SONST VORBRINGT (BESCHWERDE S. 4-6 ZIF.. 1-5),
BETRIFFT AUSSCHLIESSLICH DEN SACHVERHALT. DIESER KANN NUR BEMäNGELT
WERDEN, WENN DIE VORINSTANZ IHN OFFENSICHTLICH UNRICHTIG FESTGESTELLT
HAT (ART. 97 ABS. 1 BGG). \"OFFENSICHTLICH UNRICHTIG\" BEDEUTET
\"WILLKüRLICH\" (BGE 133 II 249 E. 1.2.2), UND WILLKüRLICH IST EIN
ENTSCHEID NICHT SCHON, WENN EINE ANDERE LöSUNG EBENFALLS VERTRETBAR
ERSCHEINT, SONDERN NUR, WENN ER OFFENSICHTLICH UNHALTBAR IST, ZUR
TATSäCHLICHEN SITUATION IN KLAREM WIDERSPRUCH STEHT, EINE NORM ODER
EINEN UNUMSTRITTENEN RECHTSGRUNDSATZ KRASS VERLETZT ODER IN STOSSENDER
WEISE DEM GERECHTIGKEITSGEDANKEN ZUWIDERLäUFT (BGE 132 I 13 E.5.1; 131 I
57 E, 217 E. 2.1, 467 E. 3.1). DIE BESCHWERDE BESCHRäNKT SICH INDESSEN
AUF APPELLATORISCHE KRITIK, DIE VOR BUNDESGERICHT UNZULäSSIG IST (BGE
130 I 258 E. 1.3).

AUF DIE BESCHWERDE IST IM VEFAHREN NACH ART. 108 BGG NICHT
EINZUTRETEN.

4.
DIE GERICHTSKOSTEN SIND DEM BESCHWERDEFüHRER AUFZUERLEGEN (ART. 66.
ABS. BGG). DAS GESUCH UM ERLASS DES KOSTENVORSCHUSSES IST ALS EIN
SOLCHES UM UNENTGELTLICHE RECHTSPFLEGE ENTGEGENZUNEHMEN. DIESES IST IN
ANWENDUNG VON ART. 64 BGG ABZUWEISEN, WEIL DIE RECHTSBEGEHREN
AUSSICHTLOS ERSCHIENEN. DER FINANZIELLEN LAGE DES BESCHWERDEFüHRERS IST
DURCH EINE HERABGESETZTE GERICHTSGEBüHR RECHNUNG ZU TRAGEN (ART. 65 ABS.
1 BGG).


DEMNACH ERKENNT DER PRäSIDENT:

1.
AUF DIE BESCHWERDE WIRD NICHT EINGETRETEN.

2.
DAS GESUCH UM UNENTGELTLICHE RECHTSPFLEGE WIRD ABGEWIESEN.

3.
DIE GERICHTSKOSTEN VON FR 500.- WERDEN DEM BESCHWERDEFüHRER AUFERLEGT.


4.
DIESES URTEIL WIRD DEN PARTEIEN UND DEM OBERGERICHT DES KANTONS
SOLOTHURN, STRAFKAMMER, SCHRIFTLICH MITGETEILT.


LAUSANNE, 22. JANUAR 2008

IM NAMEN DER STRAFRECHTLICHEN ABTEILUNG
DES SCHWEIZERISCHEN BUNDESGERICHTS

DER PRäSIDENT: BUNDESRICHTER SCHNEIDER
DER GERICHTSSCHREIBER: MONN

DER BEANZEIGTE \"PROF. DDDDR.\" PAUL E. WITTMER, ANWALT DER KEINER IST,
WURDE MITTE MäRZ 2008 VON DER ÖSTERREICHISCHE POLIZEI IM BREGENZERWALD
(6883-AU, REPUBLIK ÖSTERREICH, VORARLBERG) VERHAFTET.
EIN AUSLIEFERUNGSVERFAHREN WURDE EINGELEITET.
NUN IST DER WEGEN GEWERBSMäSSIGEM BETRUG, VERUNTREUUNG,
URKUNDENFäLSCHUNG... VERURTEILTE HOCHSTAPLER PAUL E. WITTMER FüR 27
MONATEN IM GEFäNGNIS (STRAFANSTALT THORBERG)
PAUL E. WITTMER, PSEUDO-WISSENSCHATLER WIE SEIN COUSIN ERICH VON
DäNIKEN, KANN EIN BUCH SCHREIBEN UNTER DEM SCHöNEN TITEL \"GEBORGENHEIT
IM KNAST\"

Mit freundlichen Grüssen

Anzeigender gegen "Ehepaar Wittmer"

::*Siehe Interview der Chefredaktorin Verena Daum in WANN & WO, E-Mail:
verena.daum@xxxxxxxxx

WANN & WO Ausgabe v. 20.05.2007, Titelseite und Seite 12, 13
Link des Pseudo-Wissenschaftler Paul E. Wittmer, Argenzipfel 455,
A-68883 Au (Bregenzerwald) zu 27 Monaten Gefängnis verurteilt*::
*Quelle:* http://tinyurl.com/bnlmtq

*Quelle:* http://tinyurl.com/al9znj

*Quelle:* http://tinyurl.com/cbswxh

HTTP://TINYURL.COM/BEH8EK
*KONTAKTONI. THE FUTURE R. SMAJLI + CO. PRINTONI. RIZA SMAJLI. ADRESA:.
AARBURGERSTRASSE 147. CH-4600 OLTEN. ZVICER. TELEFONI: +41762162807.
INFORMACION: ...*


--
WANN & WO
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