Re: Integralhelm im Auto - erlaubt oder nicht?



Frank Kemper wrote:

Volker Neurath wrote:

Du möchtest tatsächlich eine Person nur anhand ihrer Augenpartie und
teilen der Nase *zweifelsfrei* identifizieren?

Ich möchte gar nix (okay, außer von Dir 2010 nicht mehr schwach
angeredet weden)

Da ich keine Ahnung habe, was du unter "schwach anreden" verstehst, wirst du
das nur vermeiden können, in dem du einen Filter einrichtest und mich
reinstopfst.

. In d.r.m gab es jedoch schon mehrere Berichte von
Leuten, die vor Gericht genau mit dieser Methode überführt wurden.

Ich wüsste nur gerne, wie das *gerichtsfest* gehen soll.

Obweohl - bei unserer Gerichtsbarkeit wundert mich an sich gar nix mehr...

In all diesen Fällen war es aber wohl so, dass der Fahrer bereits ziemlich
sicher feststand, d.h. wenn Volker Neurath's Kfz geblitzt wird, und
hinterher macht ein Gutachter einen biometrischen Abgleich mit Volker
Neurath, dann kommt natürlich etwas anderes raus als wenn man gar nicht
weiß, wer der Fahrer sein könnte.

Mag sein. Aber im Gegensatz zu Fingerabdrücken ist die auge-Nase Geometrie
wohl kaum eindeutig.

Das halte ich mal ganz schlank für sehr gewagt.

Das ist aber wohl ganz schlank gerichtsfest.

Was noch zu beweisen wäre. Das ein oder zwei Richter einen derartigen
"Beleg" für ausreichend halten heisst noch lange nicht, dass es letzlich
wirklich gerichtsfest ist.

Volker
--
Im übrigen bin ich der Meinung, dass TCPA/TCG verhindert werden muss

Wenn es vom Himmel Zitronen regnet, dann lerne, wie man Limonade macht
.



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