Re: XP Raubkopie? (was Re: Hat einfach was ersteigert)



Hallo Alan,

Alan Tiedemann schrieb:

> Martin Schoenbeck schrieb:

>> Man soll eben nichts mit Gewährleistungsauschluß kaufen, schon gar nicht
>> zum Neupreis.
>
> Die Gewährleistung kann auch eine Privatperson nicht grundsätzlich
> ausschließen.

Selbstverständlich kann sie.

> Was angeboten wurde, *muß* geliefert werden. Immer! Da
> hilft keine noch so lange Ausschlußklausel!

Stimmt. Und bei einem Gewährleistungsausschluß hast Du genau,
0,0000000000000000000 Sekunden Zeit, das rechtshängig zu machen. Im
Ergebnis führt das dazu, daß man Dir bei einem Gewährleistungsausschluß nur
dann liefern muß, was angeboten wurde, wenn Du anderenfalls eine arglistige
Täuschung _nachweisen_ kannst.

> Sonst könnte ich jederzeit ein Kilogramm Gold anbieten und stattdessen
> einen entsprechend schweren Ziegelstein liefern: "Verkauf von Privat,
> Gewährleistung ist grundsätzlich ausgeschlossen!" - nee, so geht das
> nicht, egal was einem irgendwelche dahergelaufenen Pseudo-Experten zu
> erzählen meinen.

Doch, genauso geht das, wenn Du dem Verkäufer nicht nachweist, daß er
wußte, daß es sich um einen vergoldeten Ziegelstein handelt.

> Auch wenn man die Funktionsfähigkeit zusagt ("Läuft 1a!"), dann muß
> zumindest zum Zeitpunkt der Lieferung ebendieser Zustand vorhanden sein.
> Läuft die Kiste nicht, hilft keinerlei Gewährleistungsausschluß, da ja
> explizit (!) die Zusage gemacht wurde, daß das Ding läuft.

Solch eine Aussage macht daraus noch keine zugesicherte Eigenschaft.

> Also: Was man im Angebot zusagt, muß (!) man halten. In diesem Fall
> müssen zumindest SCSI-Controller und -CD-ROM nachgeliefert werden
> (alternativ Minderung des Kaufpreises), ansonsten ist das im härtesten
> Fall vorsätzlicher Betrug oder Unterschlagung.

Quatsch. Aber gängiger Quatsch. Viele glauben das.

> Bei dem Windows ist das etwas kritischer, da wurde tatsächlich kein
> Original versprochen,

Da nun wieder weniger. Man muß kein Original versprechen, weil _daß_ eine
Selbstverständlichkeit ist. Man muß _immer_ ein Original liefern.
Allerdings läuft auch dafür die Gewährleistung eben mit der Übergabe ab.

> aber bei kommerzieller Software ist es laut
> deutschem Recht illegal, eine Kopie ohne Lizenz zu liefern.

Eben. Deshalb ist es nicht kritisch, das Angebot als eines mit einem
legalen Windows zu verstehen.

> Windows
> steht im Angebot, es ist keine Lizenz dabei -> illegal, aka "Raubkopie".

Ja.

> Das ist sogar strafbar, egal wie oft man im Angebot schreibt, daß keine
> Lizenz dabei ist!

Schreibt er ja nicht.

> Diese Software darf den eigenen Besitzbereich nicht
> verlassen, sofern nicht das Original oder die Lizenz mitgeliefert wird!

Naja, zumindest so ähnlich.

> Anders sähe es aus, wenn da *nur* gestanden hätte:
>
> "PC, AMD 3000+, 1 GiB RAM, 256-MiB-Grafikkarte, Festplatte, CD-ROM"
>
> und sonst *gar nichts*.
>
> Dann hätte er sogar eine 20-MB-Platte und ein 2x-CD-ROM liefern können,
> auch wenn das System vorn und hinten nicht zusammenpaßt und nichtmal
> startet ;-)

Bei Gewährleistungsausschluß kann er das generell. Und ohne
Gewährleistungsausschluß muß ein komplett angebotenes System natürlich in
der gelieferten Konfiguration funktionsfähig sein.

Frag das alles jetzt aber nicht in dsrm nach, da ist das alles eine FAQ.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
.



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