Re: Tod der optischen Medien
- From: "Stefan Kanthak" <dont.delete-this.dont.remove-this.nospam@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx>
- Date: Sat, 31 May 2008 07:22:24 +0200
"Arno Welzel" <usenet@xxxxxxxxxxxxx> schrieb:
Stefan Kanthak schrieb:
Bloedsinn.
Lies doch einfach die Definition des BIOS Parameter Blocks nach.
Was bitte hat der BIOS Parameter Block mit den Eigenschaften von FAT16
zu tun? Da steht nirgends etwas von FAT-Strukturen drin, sondern die
Parameter des Datenträgers. Ob auf diesem Datenträger überhaupt FAT
drauf ist, oder nicht, ist für den BPB unerheblich.
Keine Ahnung, aber davon viel?
Der BIOS Parameter Block liegt direkt hinter dem 3 Byte langen x86-
Sprungbefehl und der 8 Byte langen OEM-ID eines jeden Bootsektors
eines FAT-Dateisystems.
Sogar im Reich des Boesen ist das korrekt dokumentiert: MSKB 140418!
Und oh Wunder:
| Root Entries: This is the total number of file name entries that can
| be stored in the root directory of the volume. On a typical hard drive,
| the value of this field is 512. ~~~~~~~
Ich hab's Dir extra unterstrichen.
Die 512 Eintraege im Root-Verzeichnis sind keine unveraenderliche
Konstante! Was ein "FORMAT.COM" in den BPB hineinschreibt gilt.
Wenn Dir MSKB 140418 nicht gefaellt: wie waer's mit
http://www.win.tue.nl/~aeb/linux/fs/fat/fat-1.html#ss1.2
| 17-18 Number of root directory entries (224)
| 0 for FAT32. 512 is recommended for FAT16.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Komisch, Andries Brouwer hat's auch richtig verstanden (obwohl er im
Linux-Kernel den Bloedsinn gemacht hat, die Plattengeometrie nicht mehr
vom BIOS zu uebernehmen).
Und sogar Wikipedia weiss es richtig:
http://en.wikipedia.org/wiki/BIOS_parameter_block
dürften etliche Systeme mit solchen "speziellen" FAT16-Dateisystems so
ihre liebe Not haben.
Wirklich? Dann nenn doch mal einige. Die sind kaputt.
MS-DOS und alle mir bekannten Windows-Versionen.
Ja, nee, is klar. Sag doch gleich, dass nur DEINE Windows- und DOS-
Versionen kaputt sind. Die von Microsoft koennen das naemlich.
[ Atari-TOS ]
Vielleicht hast Du das mit MiNT oder MagiC und deren nachladbaren
Dateisystemen verwechselt, die auch lange Dateinamen und symbolische
Links beherrscht haben.
Nein, ich schreibe was ich meine (modulo Fipptehler).
Ich bin gespannt, wie Du das Kunststück hinbekommst, in eine Tabelle,
die nur für 512 Einträge Platz hat, mehr als 512 Einträge reinzubekommen.
Wie merkbefreit bist Du eigentlich?
Die Groesse der Tabelle wird im Bootsektor innerhalb des BPB vermerkt.
Wenn dort steht: 1024 Eintraege, dann sind auch so viele verfuegbar.
Wenn eine bescheuertes Programm damit nicht zurechtkommt: wegwerfen!
<http://www.microsoft.com/technet/prodtechnol/windows2000serv/reskit/core/fncc_fil_blpd.mspx?mfr=true>
Zitat:
"Disadvantages of FAT 16
[...]
The root folder can manage a maximum of 512 entries. The use of long
file names can significantly reduce the number of available entries."
Schlicht und ergreifend falsch. S.o.
Den hat ein ebenso unflexibler Betonkopf wie Du geschrieben.-(
<http://de.wikipedia.org/wiki/File_Allocation_Table>
Zitat:
"FAT16
[...]
65.536 Einträge sind möglich, allerdings nur 512 im Rootverzeichnis."
Wenn diese Angaben allesamt falsch sind,
BEIDE Angaben sind falsch!
Erstens waere der korrekte Wert 65518 (denn die Cluster 0 und 1 werden
nicht allokiert, und 0xfff0 bis 0xffff sind reserviert und haben
besondere Bedeutungen wie "defekt" oder EOF), und zweitens belegen leere
Dateien (genauer: der Laenge 0) keinen Cluster, also ist es moeglich,
mehr als 65518 Dateien anzulegen, wenn einige davon leer sind.
Zu den 512: s.o.
steht es Dir frei, den Wikipedia-Artikel zu korrigieren und Microsoft
darauf hinzuweisen, dass sie ihre eigene Software nicht richtig kennen.
Ist Dir etwa entgangen, dass Wikipedia-Artikel nicht immer korrekt sind
(vergleiche den beschissenen deutschen Artikel mit dem guten englischen)
und Microsoft die (Un-)Faehigkeiten der eigenen Produkte nicht kennt?
Du tust mir leid!
Stefan
[
--
Die unaufgeforderte Zusendung werbender E-Mails verstoesst gegen §823
Abs. 1 sowie §1004 Abs. 1 BGB und begruendet Anspruch auf Unterlassung.
Beschluss des OLG Bamberg vom 12.05.2005 (AZ: 1 U 143/04)
.
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